Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Am 18.05.2017 wurden vom Deutschen Bundestag einige Änderungen des Waffengesetzes beschlossen, dem der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt hat.

Für alle Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenbesitzer, usw. ändern sich künftig die Vorschriften zur Aufbewahrung von Kurz- und Langwaffen.

Bisher waren einfache Waffenschränke nach der alten Sicherheitsstufe A und B (nach VDMA 24992) ausreichend.
Entsprechend den Vorschriften nach dem neuen Waffengesetz, werden nur noch höherwertige Waffenschränke akzeptiert, die mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen.

Achtung: Es gibt einen Besitzstandsschutz!
Wer bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B nutzt, darf diesen Schrank auch nach der Gesetzesänderung weiter verwenden.
Diese Regelung soll auch für alle neu erworbenen Waffen gelten, wenn die Kapazität des alten Schrankes ausreicht.

Wer sich also, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, einen Waffenschrank anschaffen und dabei bares Geld sparen möchte, der sollte nicht mehr lange warten.
Er kann jetzt noch zu den preiswerteren Modellen nach der Sicherheitsstufe A oder B greifen, denn entscheidend ist hierbei nur das Kaufdatum.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss der Schrank den neuen Normen entsprechen, der Stichtag ist hierbei die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Es ist davon auszugehen, das dies in den nächsten Wochen erfolgen wird.

Decken Sie Ihren Bedarf und bestellen Sie also jetzt noch rechtzeitig Ihren Waffenschrank!
Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung



Gesetzesänderung: Einbruchdelikte sollen bald härter bestraft werden.

Gesetzesänderung: Einbruchdelikte sollen bald härter bestraft werden.

Auf einer Sitzung des Koalitionsausschusses wurde auf härtere Strafen für Einbruchdiebstahl plädiert.

Ein Einbruch soll danach dann künftig vom kriminellen Vorfall zu einem Verbrechen heraufgestuft werden und die Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche würde dann bei einem Jahr Haft liegen.

Somit entspricht das Strafmaß in der Höhe also den Delikten von Körperverletzung und Vergewaltigung.

Die Polizei müsste dann härter ermitteln und bekäme das Recht dazu, auch die Daten von Handys und E-Mails  der Verdächtigen auswerten.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass härtere Strafen bei den Tätern nicht besonders abschreckend wirken, wissenschaftliche Studien untermauern das. Die Einbrecher werden nur recht selten gefasst und wissen das.

Nach Polizeiangaben sank die Aufklärungsquote in den letzten 20 Jahren kontinuierlich.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in Deutschland dazu noch deutlich angestiegen.

Professionell organisierte Einbrecherbanden kommen oftmals extra aus dem Osten angereist. Sie durchstreifen eine ganze Wohnsiedlung, verschaffen sich in kürzester Zeit Zugang zu den Objekten und sind nach dem Raubzug genau so plötzlich wieder verschwunden, wie sie gekommen sind.

Eine höhere Polizeipräsenz könnte vielleicht etwas dagegen bewirken, scheitert jedoch am ohnehin schon sehr knappen Personal. Die Polizei ist ja seit Jahren ständig unterbesetzt und an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

So bleibt nur die Eigeninitiative, in dem man selber seine Werte durch die Installation von moderner Sicherheitstechnik wirksam vor dem Zugriff Dritter schützt.

Ohne den Einsatz von stabilen Tür- und Fenstersicherungen und Tresoren, sowie hochwertigen Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen, wird sich also auch in Zukunft nicht besonders viel ändern.

Jeder Bürger sollte für den Schutz seiner wertvollen Güter auch selbst die Verantwortung übernehmen, denn Verbrechen verhüten ist eine Aufgabe der Allgemeinheit!



Die neue Richtlinie VdS 3112 für biometrische Erkennungsverfahren

Die neue Richtlinie VdS 3112 für biometrische Erkennungsverfahren

Öffnen mit Fingerabdruck!

Doch was ist wirklich sicher?

Bei der Frage nach der Sicherheit und Zuverlässigkeit eines elektronischen Zutrittskontrollsystems mit Fingerprint, musste man sich bisher immer auf die Aussagen der Hersteller und des Fachhandels verlassen.

Der VdS (Verband der Sachversicherer) hat sich mit dieser Problematik intensiv beschäftigt und entsprechende VdS-Richtlinien erarbeitet.

Vds-Flag

03.12.15
Jetzt VdS-anerkannt: Tür öffnen per Fingerabdruck

Ein mittels Fingerabdruck-Scan zu öffnendes Schließsystem der Firma BKS wurde jetzt VdS-anerkannt. // VdS-Richtlinien 3112 präzisieren Anforderungen an die Funktionssicherheit und Zuverlässigkeit biometrischer Sicherungstechniken.

VdS hat jetzt erstmals ein mittels Fingerabdruck-Scan zu öffnendes Schließsystem anerkannt – im Bild Prüfungen zur Sicherstellung der zuverlässigen Funktion auch unter schwierigen klimatischen Bedingungen.

Köln, 2. Dezember 2015. Fingerabdrücke werden durch die so genannten Papillarleisten an unseren Fingerkuppen gebildet. Diese charakteristischen Hautrillen sind für jeden Menschen und sogar für jeden einzelnen Finger einmalig. Somit eignen sie sich auch zum Betätigen von Sicherungstechniken. Das Öffnen von Schlössern per Fingerabdruck, vor einigen Jahren noch ausschließlich aus Agenten-Filmen bekannt, setzt sich nun zunehmend auch für Firmen- und Haustüren durch. Schließlich kann man Finger nicht vergessen, und auch die bekannte regelmäßige Schlüsselsuche durchs ganze Haus entfällt bei der Nutzung von Fingerabdruck-Schlössern.

Natürlich stellt sich für jeden Nutzer … hier bitte weiterlesen

(Quelle: www.VdS.de)



Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Gute Nachrichten für unsere Kunden!

Der Bundestag hat nun die „Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz“ fest beschlossen (siehe dazu auch unseren ersten Bericht vom 16. Mai 2014).

Für den Einbau von einbruchhemmenden Produkten kann ab sofort eine staatliche Förderung bzw. ein Zuschuss von der KfW in Anspruch genommen werden.

Nutzen Sie diese tolle Chance und informieren Sie sich über die Förderprogramme auf der Seite für Kriminalprävention auf K-Einbruch.

K-Einbruch

Hier ist der Flyer_Einbruchschutz

Hier geht es zum Antragsformular.

Stern



Tage des Rauchmelders 2015

Tage des Rauchmelders 2015

Wichtige Informationen für jeden Mieter und Hausbesitzer!

In diesem Jahr wird es gleich drei offizielle Rauchmeldertage des Forums für Brandrauchprävention e.V geben:
13. Februar
13. März
13. November

Themenschwerpunkte sind hierbei:

1. Die Aufklärung der Bürger bezüglich der Notwendigkeit, Prävention kann Leben retten.

2. Die Einhaltung der gesetzlichen Rauchmelderpflichten, die von Bundesland zu Bundesland variieren können.

3. Die Wartung von Rauchmeldern, die nicht in jedem Bundesland vom Eigentümer oder Mieter selbst durchgeführt werden darf.

Rauchmeldertag 2015

Weitere Infos zum Tag des Rauchmelders finden Sie hier:
Rauchmelder Lebensretter
und hier:
Feuerwehrmagazin

Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften für die Einbaupflichten!
HESSEN:

In Neu- und Umbauten: ab 24.06.2005
In bestehende Wohnungen: ab 01.01.2015
Muss mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege nach außen führen.
Für den Einbau ist der Eigentümer zuständig.
Für die Betriebsbereitschaft haftet der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Gesetzliche Grundlage ist die Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20. Juni 2005

SCHLESWIG-HOLSTEIN:

In Neu- und Umbauten: ab 01.04.2005
In bestehende Wohnungen: ab 01.01.2011
Muss mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege nach außen führen.
Für den Einbau ist der Eigentümer zuständig.
Für die Betriebsbereitschaft haftet der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Gesetzliche Grundlage ist die Änderung der Landesbauordnung vom 20. Dezember 2004

Gerne beraten wir Sie!

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Warnhinweise für Alarm- und Videosysteme

Warnhinweise für Alarm- und Videosysteme

Der gewerbliche Betreiber einer Videoüberwachung, die im öffentlichen Bereich, z. B. an Tankstellen oder auf Betriebsgrundstücken und speziellen Sicherheitszonen installiert wurde, muss gut ersichtlich darauf hinweisen. Der Hinweis muss von der gewählten Farbe und von der Größe her sofort gut sichtbar sein.

Aber auch auf frei zugänglichen Privatgrundstücken ist eine Überwachung gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Vorlagen mit dem Kamerasymbol entspricht dem § 6b BDSG Abs. 2, der die Zulässigkeit und Erkennbarkeit einer Videoüberwachung regelt und sorgt hier für Eindeutigkeit.

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Außerdem haben wir auch einen Warnhinweise für Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen Größen erstellt.

Solche Hinweise helfen bei der Vorbeugung von Straftaten und haben so manchen Einbrecher bereits vor der Tat verschreckt.

Die Warnhinweise kann man sich einfach downloaden und selbst ausdrucken -kostenlos.

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Unbedingt beachten: Datenschutz bei Video-Überwachungsanlagen

Unbedingt beachten: Datenschutz bei Video-Überwachungsanlagen

Paragraphos

Es ist sehr ärgerlich, wenn schon wieder das Auto zerkratzt wurde, derselbe Hund fast täglich am Gartenzaun etwas Unschönes hinterlassen hat oder fremde Personen auf dem Grundstück herumschleichen.
So mancher Bürger hat auch einfach nur Angst vor unliebsamen Besuchern und möchte sein Anwesen vor Einbrechern schützen.

Schnell hat man also die Nase voll und kauft sich „mal eben“ eine einfache Kamera mit Aufzeichnungsgerät im Internet. Man installiert das System dann selbst am eigenen Haus, ohne sich über eventuelle Folgen noch weitere Gedanken darum zu machen.

Einmal ganz abgesehen davon, das diese Billigprodukte meist den Zweck einer echten Video-Überwachung nicht erfüllen, weil man den Täter nachts meist nur schemenhaft erkennen kann, so gibt es auch noch andere handfeste Gründe, warum man sich besser gleich von einem erfahrenen Fachmann beraten lassen sollte.

Video-Logo

Achtung!
Neben der technischen Seite, gibt es nämlich auch eine Rechtliche, die es unbedingt zu beachten gilt.

So mancher brave Bürger musste seine Kameras nach kurzer Zeit wieder abmontieren, weil er die entsprechenden Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten hat.

Bevor man also Ärger mit seinen Nachbarn bekommt, weil dieser sich genötigt, überwacht und beobachtet fühlt, sollte man sich also unbedingt über die geltende Rechtslage informieren.
Die Verletzung der Intimsphäre ist ein Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien und kann im Einzelfall mit ziemlich empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Richtlinien für Datenschutz sind in jedem Bundesland etwas anders geregelt, die wichtigsten Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links beim

Datenschutz Hessen

sowie beim

Datenschutzzentrum für Video

Ebenso können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Wohnort wenden oder Sie fragen einfach uns, wir kennen uns damit aus.

Video-Cam



Prüfnormen für Fenster- und Türelemente

Prüfnormen für Fenster- und Türelemente

DIN-EN

An dieser Stelle haben wir Ihnen einige Teile aus den wichtigsten Prüfnormen für Tür- und Fensterlemente zusammengestellt.

Achtung: Teilweise gelten diese DIN / EN Normen auch für Rolläden, Wandverkleidungen, Behältnisse, usw.

Die wichtigsten Auszüge finden Sie in den folgenden Dateien zum Download als kompakte Übersicht.

DIN EN 1627    -Einbruchhemmende Fenster- und Türelemente

DIN EN 356     -Angriffhemmende Verglasung

DIN EN 1522    -Durchschusshemmende Fenster und Türen