NEU: Kindergartenschloss von BKS
Dienstag, 30. April 2013, 13:47
Abgelegt unter: -News & Infos-,Schließtechnik | Tags: , ,

NEU: Kindergartenschloss von BKS

Mit dem neuen Serie 18 Kindergartenschloss (KIGA) hat BKS eine perfekte mechanische Lösung erarbeitet, die auch die speziellen Anforderungen in Kindergärten auf einfache Art erfüllen können.

Von der Innenseite ist das Öffnen der Türe jederzeit möglich (Anti-Panik-Funktion) auch wenn die Türe abgeschlossen wurde. Somit ist allen fremden Personen der unberechtigte Zugang von der Außenseite her verwehrt.

BKS Kindergartenlösung 2

Die Öffnung der Türe erfolgt hier über einen Türdrücker, der in ca. 1500 mm Höhe montiert wird (die normale Drückerhöhe beträgt ca. 1050 mm).

Bereits lieferbar sind:
Dormaße: von 35 – 45 mm
Stulp: Edelstahl U-Stulp 24×5 und 24×6
Typen:
Wechselfunktion „E“
Umschaltfunktion „B“
Schließzwangfunktion „C“
Durchgangsfunktion „D“
für 1- und 2-flügelige Türen einsetzbar,
die Falle ist umlegbar (links und rechts verwendbar)

Dieses Schloss eignet sich übrigends auch ideal für sogenannte „Treppentüren“, also Eingangstüren, die direkt vor einer Treppe angebracht sind und nach außen öffnen.
Man findet solche Türen noch häufig bei Zugängen zu Dachwohnungen in Altbauten.
Es läßt sich ganz bequem und ohne Bücken der innere Türdrücker bedienen, wenn man sich noch auf der zweiten Treppenstufe befindet.

Falls Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

BKS Kindergartenlösung 1


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Klaus Peter Werner sagt:

    Wo gibt es eine Zulassung für dieses Schloss, nirgends darf ich in einen Fluchtweg den Drücker in dieser Höhe montieren. Die EN 179 Anhang A sagt sogar, das im Falle von kleineren Kindern evtl. der Drücker tiefer gesetzt werden muss, von höher ist nirgends die Rede??
    Dieses Schloß ist ein absoluter Unsinn und hat mit den DIN-Normen für Flucht und Rettungswege nichts zu tun.

    • Bernie sagt:

      Als „Unsinn“ würde ich es vielleicht nicht bezeichnen.

      Wir finden ja häufig Fluchtwegsituationen vor, bei denen die entsprechenden Normen außer Kraft gesetzt werden und es behördliche und amtlich abgesegnete Ausnahmegenehmigungen und Sonderreglungen gibt.
      Beispielsweise wären da Gefängnisse, Kiniken für psychisch Kranke, Bundesdruckereien, Sonderbereiche in Flughäfen, Bundeswehr, Hochsicherheitstrakte usw. zu nennen.
      Die Normen über vorbeugenden Brandschutz sind zwar in Europa einheitlich geregelt, trotzdem können sie im Einzelfalle außer Kraft gesetzt werden.

      Die Fluchtwegsituation in einem Kindergarten stellt sicherlich einen Sonderstatus dar, für den es eigentlich keine optimale technische Lösung gibt.
      Es treffen ja hier zwei gegensätzliche Anforderungen aufeinander, die es zu erfüllen gibt: Da ist ja einerseits das Problem, das Kinder einen kleinen Moment unbeaufsichtigt sind und plötzlich aus dem Gebäude hinaus auf die Strasse laufen und im schlimmsten Fall von einem Auto angefahren werden können.
      Dazu besteht noch eine weitere Gefahr, das die Kinder einer fremden Person die Türe öffnen und ihr somit einen schnellen Zugang zum Gebäude verschaffen (Amoklauf, Kidnapping).

      Auf der anderen Seite stehen die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege nach den entsprechenden DIN-Normen, die ein schnelles Verlassen des Gebäudes bei Gefahr ermöglichen sollen.
      Daher empfehlen wir Ihnen bei dieser Sondersituation grundsätzlich immer mit der zuständigen Brandschutzbehörde zu kommunizieren und abzuklären, ob ein Einbau im Einzelfall möglich ist und ob für diesen speziellen Fall eine behördliche Sondergenehmigung erteilt wird. Meistens wird diese ja auch erteilt.
      Dies geschieht häufig schon bei Neubauten bei der Planung durch den Architekten in Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden.
      Die BKS-Schlösser der Serie 18 erfüllen lt. dem Datenblatt jedenfalls die DIN EN 179 und EN 1125, sodas die Voraussetzungen für einen Einbau grundsätzlich ja gegeben wären. Hier könnte auch ein Gespräch direkt mit einem Techniker der Firma BKS klärend wirken.

      Desweiteren ist die Haupteingangstür zur Strasse auch nicht immer der ausgewiesene Notausgang. Dieser befindet sich häufig seitlich oder rückwärtig, sofern es technisch möglich ist, denn man möchte ja die Kinder bei Gefahr in sicherer Entfernung zum Gebäude noch zusammen auf dem Grundstück wissen.

      Wie schaut die Situation in der Praxis aus?
      Wenn wir uns manche Eingangstüren von Kindergärten ansehen, ist das manchmal schon sehr erschreckend.
      Ich habe einmal ein Fahrradschloß mit Zahlenkombination vorgefunden, das um die beiden inneren Stoßgriffe gelegt war. Wer könnte denn das bei Gefahr und panisch herumschreienden Kindern dann noch öffnen?

      Häufig sind auch die Türklinken auf der Innenseite komplett entfernt oder durch einen feststehenden Knauf ersetzt worden.
      Geöffnet wird dann über einen elektrischen Türöffner, dessen Taster sich in 1,5m bis 2m Höhe befindet, damit die Kinder ihn nicht betätigen können.

      Aber was passiert im Brandfall?
      Da ist der elektrische Türöffner schnell ausser Funktion, denn viele Brände entstehen ja in der Elektroverteilung, wo auch die Stromversorgung untergebracht ist.
      Der einfache Öffner arbeitet nicht mit Ruhestrom und bleibt zu, die Tür lässt sich dann nur noch über Schlüssel öffnen, die häufig vom Personal im Spind oder Bürobereich abgelegt werden.
      Und dann?

      Eine Alternative und aus meiner persönlichen Sicht auch eine technisch optimale Lösung, wäre wohl die Verriegelung der Türe über ein elektrisches Fluchtwegsystem mit Haftmagneten.
      Ein System, das angesichts der leeren Kassen bei den Städten und Gemeinden oft auf Widerstand stößt.
      Und auch her stellt sich wieder die Frage:“Darf ich den Nottaster für Kinder unerreichbar in 1,5m Höhe montieren?“

      Daher sehe ich im BKS Kindergartenschloss schon einen interessanten Lösungsansatz.

      Dies ist

      • Guido sagt:

        Ich sehe es exakt wie Herr Werner. Hier wird von einem Hersteller ein Schloß auf den Markt gebracht um noch mit den leeren Kassen der Gemeinden Geld zu verdienen. An einer Fluchtwegtür im Kindergarten hat dieses Schloß nicht zu suchen. Auch wird hier, wie oft propagiert, keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt.
        Die einzig richtige Lösung ist eine Fluchterminalsteuerung in Verbindung mit Magnet oder Fluchtwegtüröffner heißt stromlos offen. Der Auslösetaster liegt in 1000mm höhe und ist von den Kindern Problemlos zu bedienen.
        Ich finde es eine Schande das sich immer wieder die verantwortlichen Träger um solche Lösungen herumwinden. Wir haben hier am Ort letzten Monat ein solches Terminal montieren lassen. Preis rund 1500€.
        Die Eltern , die Erzieher / innen sind begeistert von der Arbeitsweise des Systems. Es bietet zusätzlich die Sicherheit vor unbefugtem Eindringen, auch dann wird ein Alarm ausgegeben und die Tür darf nicht länger wie 20s geöffnet sein da auch hier ein Alarm abgesetzt wird.
        Die einzige Innovation an diesem Schloß sehe ich in der Nutzung als Treppentüröffner.
        Ich hatte übrigens letzte Woche zu einem BKS Techniker Kontakt der dieses Schloß selbst für ungeeignet ansieht und die Produkte aus dem Katalog Neue Wege in der Fluchttürsicherung als einzige Möglichkeit ansieht.
        BKS sollte sich von solchen Falschberatungen distanzieren.

  • Jacky sagt:

    Ich finde es immer sehr interessant über welche aufwendigen und kostenintensiven Lösungen diskutiert wird.

    Besuchen Sie einfach die Homepage von GfS und schauen sich im Onlinekatalog auf den Seiten 22 und 23 eine einfache Lösung an.

    Wir haben dieses Systeme seit einigen Jahren im Einsatz und haben seit dem keine Probleme mit weglaufenden Kindern und unberechtigten Besuchern.

    Dieses System basiert auf den Komponenten, welche meistens vor Ort vorhanden sind und sind sehr einfach, kostengünstig zu realisieren.
    Weiterhin sind sie einfach zu montieren, DIN konform und benötigen keine Wartung.

    • Bernie sagt:

      Hallo!

      Bitte bei solchen Diskussionen und Statements auch immer das dazugehörige Datum des Postings berücksichtigen!
      Die aktuelle Lösung von GfS / Wilka war damals, also vor zwei Jahren im April 2013 doch noch gar nicht nicht verfügbar!
      Zum damaligen Zeitpunkt wäre die einzige Alternative zum BKS Treppenschloß eine teure elektronische Lösung gewesen.

  • Ralf Baumeister sagt:

    Hallo, hat der normale Drücker auf 1050 keine Funktion mehr? sonst könnte man doch zusätzlich dort noch einen Drücker montieren und mit einem Türwächter Arbeiten

    • Bernie sagt:

      Der normale Türdrücker auf 1050 mm ist ja ursprünglich eigentlich nur außen geplant, der innere Türdrücker wäre entsprechend den Vorgaben in der DIN zu hoch.
      Die Türe durchbohren und innen einen weiteren Türdrücker sowie einen Fluchtwächter anzubringen, wäre vielleicht eine alternative Lösung. Technisch kein Problem, da ja die Schloßnuss durchgehen ist.
      Grundsätzlich ist aber auch das immer kritisch zu bewerten, da bei jeder Änderung in dieser Form an einer feuerhemmenden Türe die Zulassung erlischt. Meistens haben wir in Fluchtwegen ja auch Feuerschutztüren, welche nach einem Umbau nicht mehr 100%ig normkonform wäre.

      Eine Tipp, mit dem wir in der Vergangenheit bisher stets gute Erfahrungen gemacht haben:
      Die geplanten Umbaumaßnahmen sollten vorher mit dem Brandschutzbeauftragten der örtlichen Feuerwehr durchgesprochen werden.
      In der Regel bekommt man in solchen speziellen Einzelfällen nach der technischen Begutachtung / Abnahme auch eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt.
      Somit ist man als Facherrichter seitens der Haftung auf der sicheren Seite.



Einen Kommentar hinterlassen


*