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DIN links oder DIN rechts?
Rechts ist dort, wo der Daumen links ist, hatte einmal ein kluger Mann gesagt.
Doch wie lautet eigentlich die korrekte Bezeichnung der Öffnungsrichtung an einer Tür?
In Deutschland wird die Öffnungsrichtung im Bauwesen nach der DIN 107 geregelt und gilt gleichermaßen sowohl für Türen als auch für Fenster und die dazugehörigen Zargen und Beschläge.
Die eindeutige Angabe der DIN-Richtung (DIN-links, bzw. DIN-rechts) ist auch bei der Bestellung von Beschlägen und Schlössern unbedingt erforderlich.
Insbesondere bei allen Schlössern und Beschlägen für Türen in Flucht- und Rettungswegen, sowie bei Türen mit aufliegenden Kastenschlössern, wird zusätzlich auch noch die Angabe der Öffnungsrichtung (einwärts / auswärts) benötigt.
Die folgende Skizze soll Ihnen die Bestimmung der Öffnungsrichtung an Ihren Türen erleichtern: