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Kaba experT pluS
Die Vorteile vom Kaba experT pluS auf einem Blick
– Lange Patentlaufzeiten, angemeldet bis 2033
– Geschützte Schlüsselrohlinge, die nicht im freien Handel erhältlich sind
– Nachschlüssel nur gegen Vorlage der Sicherungskarte
– Echtes Wendeschlüsselsystem, formschöner glatter Schlüssel
– Modularer Aufbau des Schließzylinders lässt nachträgliche Änderungen zu, wartungsfreundlich
– Farbige Schlüsselclips in 12 verschiedenen Farben als Standard
– Große Schlüsselclips in 7 Farben
– Lieferbar in allen gängigen Bauformen und Typen
– Erhöhter Schutz gegen Bumping (Aufschlagen)
– Erhöhter Schutz gegen Aufbohren
– Erhöhter Schutz gegen Abbrechen und Zylinder- / Kernziehen durch Stahllamellen (Option)
– Einfache Integration in elektronische Zutritts- und Zeiterfassungs-Systeme mit Transponder Clip
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Tage des Rauchmelders 2015
Wichtige Informationen für jeden Mieter und Hausbesitzer!
In diesem Jahr wird es gleich drei offizielle Rauchmeldertage des Forums für Brandrauchprävention e.V geben:
13. Februar
13. März
13. November
Themenschwerpunkte sind hierbei:
1. Die Aufklärung der Bürger bezüglich der Notwendigkeit, Prävention kann Leben retten.
2. Die Einhaltung der gesetzlichen Rauchmelderpflichten, die von Bundesland zu Bundesland variieren können.
3. Die Wartung von Rauchmeldern, die nicht in jedem Bundesland vom Eigentümer oder Mieter selbst durchgeführt werden darf.
Weitere Infos zum Tag des Rauchmelders finden Sie hier:
Rauchmelder Lebensretter
und hier:
Feuerwehrmagazin
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften für die Einbaupflichten!
HESSEN:
In Neu- und Umbauten: ab 24.06.2005
In bestehende Wohnungen: ab 01.01.2015
Muss mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege nach außen führen.
Für den Einbau ist der Eigentümer zuständig.
Für die Betriebsbereitschaft haftet der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
Gesetzliche Grundlage ist die Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20. Juni 2005
SCHLESWIG-HOLSTEIN:
In Neu- und Umbauten: ab 01.04.2005
In bestehende Wohnungen: ab 01.01.2011
Muss mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege nach außen führen.
Für den Einbau ist der Eigentümer zuständig.
Für die Betriebsbereitschaft haftet der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
Gesetzliche Grundlage ist die Änderung der Landesbauordnung vom 20. Dezember 2004
Gerne beraten wir Sie!