Darf die Haustür in Mehrfamilienhäusern abgeschlossen werden?

Darf die Haustür in Mehrfamilienhäusern abgeschlossen werden?

Eine Frage, die uns immer wieder von besorgten Menschen gestellt wird.

Besorgt sind die Einen, da sie große Angst haben in einem Brandfall nicht schnell genug das Haus verlassen zu können.
Besorgt sind aber auch die Anderen, da sie sich vor Einbrechern nicht sicher fühlen, wenn die Haustüre nicht abgeschlossen wird und quasi „offen“ steht.
Hier prallen also Menschen mit zwei verschiedenen Ängsten aufeinander, die Hausgemeinschaft spaltet sich in zwei Lager und der Interessenkonflikt ist vorgegeben.

Wann muss die Haustür abgeschlossen sein?

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine klare gesetzliche Regelung, ob eine Hauseingangstür im Mehrfamilienhauses (nachts) abgeschlossen werden muss.
Viele ältere Mietverträge oder Hausordnungen enthalten sogar noch Klauseln, die ihre Mieter verpflichten, beispielsweise ab 22.00 Uhr die Haustür abzuschließen.
Manchmal wurde auch auf einer Eigentümerversammlung gemeinsam mit der Hausverwaltung ein Beschluß verfasst, der das Verschließen der Haustür vorschreibt, um den Einbruchschutzes zu erhöhen.

Wie ist denn die Rechtslage?

Bereits im Jahr 2015 hat das Landesgericht Frankfurt/Main (Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12) entschieden, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen.
In diesem Fall hatte die Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung mehrheitlich darüber abgestimmt, dass die Haustür nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschlossen werden soll.
Ein einzelner Mieter hatte jedoch dagegen geklagt.

Das Abschließen der Hauseingangstür führe zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnungseigentümer und ihrer Besucher, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Das Landesgericht Frankfurt/Main begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg eingeschränkt wird.
Nicht jeder Hausbewohner oder Besucher hätten im Notfall einen Schlüssel griffbereit.

Letztendlich argumentierte der Richter, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z. B. im Falle eines Brandes) Menschenleben gefährdet werden.
Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner sind wichtiger als die Sicherheit des Mietshauses.
Zudem wurde erklärt, dass ein Einbruch in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Auch die Feuerwehr bestätigt: Haustüren sind Notausgänge!
Ein Kernbestandteil des Brandschutzes von Gebäuden ist das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und Fluchttüren, die von der Wohnung ins Freie führen.
Typischerweise ist das in den meisten Fällen die Hauseingangstür.

Doch was kann man tun?

Obwohl Haustüren von Mehrfamilienhäusern heute nicht mehr abgeschlossen werden dürfen, gibt es dennoch verschiedene Lösungen, um den Einbruchschutz zu verbessern:

Mehrfachverriegelung: Statt eines einzelnen Schlosses bietet eine Mehrfachverriegelung mehrere Verriegelungspunkte an der Tür.
Dies erhöht die Widerstandsfähigkeit gegenüber Aufbruchsversuchen.
Solche Schlösser gibt es auch in selbstverriegelnden Varianten und als elektrisches Motorriegelschloß.

Somit wäre die Haustür immer verschlossen und läßt sich beim Motorriegelschloß sogar von der Wohnung aus bequem mit einem Knopfdruck öffnen.
Die Schlösser müssen mit einer Anti-Panikfunktion ausgestattet sein, sodas sich die Haustür im Gefahrenfall jederzeit mit einem Handgriff öffnen läßt.
Die alte Haustür hat meist keine geprüfte Brandschutzzulassung und öffnet auch nach innen, wie das aktuell vorgeschrieben ist.
Hier wäre die Überlegung, evtl. das komplette Türelement mit der entsprechenden Technik auszutauschen.
Ob eine Umrüstung der vorhandenen Haustür jedoch überhaupt möglich ist, sollte vorher mit der örtlichen Feuerwehr abgeklärt werden.
Nach den Brandschutzvorschriften ist eine Umrüstung in der Regel zwar technisch möglich, aber grundsätzlich nicht zulässig, denn aus einer normalen Hauseingangstür wird kein geprüftes Feuerschutzelement.
Dennoch liegt vieles im Ermessen der Brandschutzbehörden und ist regional unterschiedlich.

Die Installation einer Videoüberwachung im Eingangsbereich kann für Einbrecher abschreckend wirken und bei der Identifizierung von Verdächtigen helfen.
Eine datenschutzkonforme Installation von Kameras mit Aufzeichnung ist rechtlich schwierig, da sich in Mehrfamilienhäusern immer mindestens eine Partei findet, die sich „beobachtet und ausspioniert“ fühlt.
Auch eine selbsttätige Datenlöschung nach beispielsweise 24 Stunden ist oft ein Problem, wenn sich Jemand in Urlaub befindet und den Einbruchschaden erst später bemerkt.

Konzentrieren Sie sich auf Ihren persönlichen Wohnbereich!

Völlig unabhängig von der Situation an der Haustür:
Da Ihr Versicherungsschutz erst an der eigenen Wohnungstür beginnt, ist es natürlich sinnvoll, diese Tür entsprechend abzusichern.
Sicherheitsbeschläge und -zylinder: Investieren Sie in hochwertige Sicherheitsbeschläge und -zylinder, die schwer zu manipulieren sind.
Achten Sie auf Zylinder mit Aufbohrschutz, Schutz vor Schlagtechniken oder Zieh- und Abreißschutz.

Lassen Sie ein Panzerriegelschloß montieren, das quer über die gesamte Türbreite reicht und beidseitig neben der Türzarge massiv im Mauerwerk verankert wird.

Alarm- und Meldeanlagen: Die Integration einer Alarmanlage kann bei unbefugtem Zutritt Alarm auslösen und Bewohner oder Sicherheitsdienste benachrichtigen.
Kombinieren Sie diese mit einer Überwachung der Fenster und weiteren Zugängen.

Nachbarschaftliche Aufmerksamkeit: Bitten Sie Ihre Nachbarn, auf verdächtige Aktivitäten zu achten und sich gegenseitig zu informieren.
Gemeinsam handeln: Sprechen Sie mit den anderen Bewohnern des Mehrfamilienhauses über die Sicherheitsmaßnahmen und schlagen Sie vor, gemeinsam den Einbruchschutz zu verbessern.

Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahmen Hinweise für erhöhten Einbruchschutz sind, jedoch keine 100%ige Sicherheit garantieren.
Es ist ratsam, sich von einem Experten für Sicherheitstechnik beraten zu lassen und die örtlichen Bestimmungen bezüglich Einbruchschutz zu prüfen.