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Unbedingt beachten: Datenschutz bei Video-Überwachungsanlagen
Es ist sehr ärgerlich, wenn schon wieder das Auto zerkratzt wurde, derselbe Hund fast täglich am Gartenzaun etwas Unschönes hinterlassen hat oder fremde Personen auf dem Grundstück herumschleichen.
So mancher Bürger hat auch einfach nur Angst vor unliebsamen Besuchern und möchte sein Anwesen vor Einbrechern schützen.
Schnell hat man also die Nase voll und kauft sich „mal eben“ eine einfache Kamera mit Aufzeichnungsgerät im Internet. Man installiert das System dann selbst am eigenen Haus, ohne sich über eventuelle Folgen noch weitere Gedanken darum zu machen.
Einmal ganz abgesehen davon, das diese Billigprodukte meist den Zweck einer echten Video-Überwachung nicht erfüllen, weil man den Täter nachts meist nur schemenhaft erkennen kann, so gibt es auch noch andere handfeste Gründe, warum man sich besser gleich von einem erfahrenen Fachmann beraten lassen sollte.
Achtung!
Neben der technischen Seite, gibt es nämlich auch eine Rechtliche, die es unbedingt zu beachten gilt.
So mancher brave Bürger musste seine Kameras nach kurzer Zeit wieder abmontieren, weil er die entsprechenden Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten hat.
Bevor man also Ärger mit seinen Nachbarn bekommt, weil dieser sich genötigt, überwacht und beobachtet fühlt, sollte man sich also unbedingt über die geltende Rechtslage informieren.
Die Verletzung der Intimsphäre ist ein Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien und kann im Einzelfall mit ziemlich empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Richtlinien für Datenschutz sind in jedem Bundesland etwas anders geregelt, die wichtigsten Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links beim
sowie beim
Ebenso können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Wohnort wenden oder Sie fragen einfach uns, wir kennen uns damit aus.