Neue DIN-Normen ab 2012

Seit Januar 2012 sind die neuen DIN-Normen in Kraft getreten.

Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Balkon-/Terrassentüren) nach DIN EN 1627 erhält man einen guten Einbruchschutz. Sie sollten mindestens Widerstandsklasse RC-2 aufweisen.
Alle geprüften Elemente wurden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen, die eine stabile Gesamtkonstruktion (Flügel, Rahmen, Beschläge, Sicherheitsglas) sicherstellt.

Die neuen Widerstandsklassen

Einbruchhemmende Fenster werden in den Widerstandsklassen RC-1 bis RC-6 eingeteilt, wobei RC-1 für die niedrigste und RC-6 für die höchste Widerstandsklasse steht.

In der Widerstandsklasse RC 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet (nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist).
Die Klasse RC 1 N ist nicht empfehlenswert, sie kann nur als minimale Grundsicherung für schwer erreichbare Fenster, z. B. bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist.

Die Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen ist mit nachfolgender Tabelle möglich:

Die einbruchhemmende Prüfung der Fenster wird nach den Bestimmungen der
DIN EN 1627 durchgeführt.
Bei den Prüfungen immer das gesamte Fensterelement einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen, mit Verglasung, Beschlägen, Flügel und Rahmen. Nur so kann sichergestellt werden, daß es in der gesamten Konstruktion keine Schwachstellen gibt.

RC 2 = normale Einbruchshemmung
RC 3 = erhöhte Einbruchshemmung
RC 4 = hohe Einbruchshemmung (findet überwiegend im gewerblichen Bereich Verwendung)

Alle Fensterelemnte, die einer Sicherheitsklasse entsprechen, sind im Falzbereich mit einem Typenschild gekennzeichnet.

Auf diesem Schild ist die die Norm / Prüfklasse, die Produktbezeichnung, der Name des Herstellers, das
Herstellungsjahr und das Prüfzeugnis des Prüfinstituts genannt.
Außerdem wird nach der Montage eine Bescheinigung ausgehändigt, auf dem der fachgerechte Einbau bestätigt wird.