Gesetzesänderung: Einbruchdelikte sollen bald härter bestraft werden.

Gesetzesänderung: Einbruchdelikte sollen bald härter bestraft werden.

Auf einer Sitzung des Koalitionsausschusses wurde auf härtere Strafen für Einbruchdiebstahl plädiert.

Ein Einbruch soll danach dann künftig vom kriminellen Vorfall zu einem Verbrechen heraufgestuft werden und die Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche würde dann bei einem Jahr Haft liegen.

Somit entspricht das Strafmaß in der Höhe also den Delikten von Körperverletzung und Vergewaltigung.

Die Polizei müsste dann härter ermitteln und bekäme das Recht dazu, auch die Daten von Handys und E-Mails  der Verdächtigen auswerten.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass härtere Strafen bei den Tätern nicht besonders abschreckend wirken, wissenschaftliche Studien untermauern das. Die Einbrecher werden nur recht selten gefasst und wissen das.

Nach Polizeiangaben sank die Aufklärungsquote in den letzten 20 Jahren kontinuierlich.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in Deutschland dazu noch deutlich angestiegen.

Professionell organisierte Einbrecherbanden kommen oftmals extra aus dem Osten angereist. Sie durchstreifen eine ganze Wohnsiedlung, verschaffen sich in kürzester Zeit Zugang zu den Objekten und sind nach dem Raubzug genau so plötzlich wieder verschwunden, wie sie gekommen sind.

Eine höhere Polizeipräsenz könnte vielleicht etwas dagegen bewirken, scheitert jedoch am ohnehin schon sehr knappen Personal. Die Polizei ist ja seit Jahren ständig unterbesetzt und an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

So bleibt nur die Eigeninitiative, in dem man selber seine Werte durch die Installation von moderner Sicherheitstechnik wirksam vor dem Zugriff Dritter schützt.

Ohne den Einsatz von stabilen Tür- und Fenstersicherungen und Tresoren, sowie hochwertigen Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen, wird sich also auch in Zukunft nicht besonders viel ändern.

Jeder Bürger sollte für den Schutz seiner wertvollen Güter auch selbst die Verantwortung übernehmen, denn Verbrechen verhüten ist eine Aufgabe der Allgemeinheit!



Mehr Geld vom Staat für den Einbruchschutz

Mehr Geld vom Staat für den Einbruchschutz

  • Auch in diesem Jahr können Bürger bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen beantragen.
  • Für das Jahr 2017 stehen 50 Millionen Euro an zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung.
  • Die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ ruft dazu auf, rechtzeitig in Einbruchschutztechnik zu investieren.

In diesem Jahr stehen erneut finanzielle Fördermittel der Bundesregierung für den Einbau von Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung.

Den kompletten Presseartikel können Sie HIER weiterlesen.



Neuheit: Der Handsfree Tag von DAITEM

Neuheit: Der Handsfree Tag von DAITEM

Sie haben in der Hektik die Alarmanlage nicht ausgeschaltet oder sogar den Bediencode vergessen?
Das wäre küftig alles kein Problem mehr!
Denn wenn Sie den neuen Handsfree Tag bei sich führen, werden einzelne Räume, oder auch der gesamte Überwachungsbereich des DAITEM D22 Funk-Alarmsystems, automatisch ausgeschaltet.
Auch das Einschalten ist ein Kinderspiel, denn beim Verlassen des Gebäudes müssen Sie lediglich eine einzige Taste drücken, um die Anlage scharf zu schalten.
Eine Bedienung über die üblichen Scharf-/ Unscharfeinrichtungen bleibt natürlich auch weiterhin unabhängig davon möglich.

Fehlbedienungen werden somit auf ein Minimum reduziert, Sie schließen nur Ihre Haustür auf und alles weitere übernimmt das System automatisch.

copyright: © Daitem

Gerne informieren wir Sie!



Einbruchschutz mit dem DAITEM D22 Funk-Alarmsystem

Einbruchschutz mit dem DAITEM D22 Funk-Alarmsystem

Das Funk-Alarmsystem DAITEM D22 passt sich dezent und formschön in das Wohnambiente eines Hauses oder einer Wohnung ein.



DOM Tapkey

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Zutrittsorganisation mit dem Smartphone – schnell und einfach



FOCUS TV Reportage -Einbrecher im Haus!

FOCUS TV Reportage -Einbrecher im Haus!

Mittwoch, 25.01.2017, um 22:30 Uhr in SAT.1
Einbrecher im Haus! – Mit der Polizei auf Täter-Jagd

Hier der Link zur Sendung



Gefahrenzonen erkennen und beseitigen.

Gefahrenzonen erkennen und beseitigen.

Die Einbrüche nehmen weiter zu!

Hochwertige mechanische und elektronische Sicherheitstechnik, kann einen Einbruch in den meisten Fällen abwehren oder zumindest erschweren.
Einbrecher haben keine Zeit und möchten unentdeckt bleiben und wollen möglichst schnell und einfach ihre Beute abgreifen.
Stabile Fenstersicherungen, ein massives Türschloss, sowie als Ergänzung eine Videoüberwachung und eine Alarmanlage, machen es den Tätern schwer.
Oft erkennt der geschulte Blick des Einbrechers ein gesichertes Haus und lässt gleich ganz davon ab bleibt es bei einem Einbruchversuch

Gerne beraten wir Sie!

Gefahrenzonen_EFH_LK_beschriftet_2

Gefahrenzonen_MFH_LK_beschriftet_2 (1)



Daitem Hybrid-Einbruchmeldeanlage D24

Daitem Hybrid-Einbruchmeldeanlage D24

Hybrid-Einbruchmeldeanlage mit flexiblen Lösungen zur Brandmeldung.
Mit Qualitätssiegel VdS Funk-Klasse A, B und VSÖ Klasse GS.
Als Draht-Einbruchmeldeanlage mit VdS Klasse C.
Für gehobene private und gewerbliche Objekte wie beispielsweise Häuser, Ladengeschäfte, Hotels, öffentliche Bauten und Einrichtungen, Museen und Galerien.

Auch Amok-Melder sind integrierbar, um Schulen mit einem Amok-Warnsystem auszustatten. Anschluss an bestehende Schulsprechanlagen möglich.

D24 System

copyright: © Daitem

Technische Details
DAITEM D24

Hybrid-System für Funk- und verdrahtete Melder
Als einziges Funk-System VdS geprüft und nach Klasse B anerkannt (konzipiert nach EN 50131-1 Grade 3
3 Zentralen zur Auswahl
Als Draht-Einbruchmeldeanlage mit VdS C
VdS A Zentrale mit LCD-Display verfügbar
8 Scharfschaltbereiche
9 verdrahtete Gruppen (auf 64 erweiterbar)
80, 128 oder 255 einzelidentifizierbare Funk-Melder
Bidirektionale Funk-Übertragung mit DynaBand®-Verfahren
Mit VdS Funk-Brandmeldekomponenten erweiterbar
Technische Details D24 light:

Speziell für kleinere Objekte, wie beispielsweise Ladengeschäfte
Hybrid-System für Funk- und Drahtmelder
VdS Klasse B
3 Scharfschaltbereiche
3 verdrahtete Gruppen
10 einzelidentifizierbare Funk-Melder
Bidirektionale Funk-Übertragung mit DynaBand®-Verfahren

copyright: © Daitem

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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