ABUS Feuerlöschspray FLS580

ABUS Feuerlöschspray FLS580

Besonders zur Winterzeit besteht eine erhöhte Brandgefahr.
Man macht es sich zu Hause schön kuschelig und zündet auch gerne mal eine Kerze an.
Aber nicht nur offene Flammen von Tannenbaum, Adventskranz oder Kamin sind Gefahrenquellen, auch eine Überlastung im Stromnetz oder defekte elektrische Verbraucher können sehr schnell zu einem Zimmerbrand führen.

Aber was tun?
Am besten ist natürlich die Vorbeugung.
Die Rauchschutzmelder sind mittlerweile vom Gesetz her vorgeschrieben und dürfen heute in keinem Haushalt mehr fehlen.
Das wirkungsvolle handliche Feuerlöschspray gehört aber auch ergänzend dazu und sollte ebenso ein fester Bestandteil in der Ausstattung jeder Wohnung sein.
Diese Produkte sind kein Luxus, sondern können Ihr Leben retten!
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Foto / copyright: ABUS

Auch ungeübte Menschen können mit dem Feuerlöschspray ABUS FLS580 Home auf einfache Weise schnell und effektiv Entstehungsbrände bekämpfen.
Mit dem Spezialhalter kann die Spraydose mit dem Löschmittel überall griffbereit montiert werden, z. B. im Schlafzimmer, im Flur und in der Küche.
Das spezielle Feuerlöschspray eignet sich auch zur wirkungsvollen Bekämpfung von schwierigen Fettbränden, wenn beispielsweise einmal die Friteuse oder die Pfanne auf dem Herd Feuer fängt.

Die Handhabung ist kinderleicht und funktioniert wie bei einer normalen Spraydose.
Der Sprühstrahl hat dazu eine große Reichweite von bis zu vier Metern, so lässt sich das Feuer aus sicherer Entfernung löschen.

Unser kleines Infovideo zeigt eindrucksvoll die Wirkungsweise:



Heute: Rauchmeldertag am 13.09.2013
Freitag, 13. September 2013, 12:56
Abgelegt unter: -News & Infos-,vorbeugender Brandschutz | Tags: , ,

Rauchmeldertag am 13.09.2013

Das Thema des diesjährigen Rauchmeldertages lautet „Rauchmelder retten auch DEIN Leben!“

Rauchmelder

Quelle: „Rauchmelder retten Leben“



Rauchmelder: Fragen zur Prüfung + Wartung

 

Rauchmelder: Prüfung + Wartung
Rauchmelder Abus

Seit geraumer Zeit besteht in Deutschland die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Wohnräumen, die jedoch in jedem Bundesland etwas anders geregelt ist.

Dennoch sind auch nach dem Einbau von Rauchmeldern immer noch diverse Fragen offen, die wichtigsten möchten wir Ihnen hier beantworten.

1. Gibt es eine Wartungspflicht für Rauchmelder?
Ja. Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders festgelegt.

2. Wie oft muss ein Rauchmelder geprüft und gewartet werden?
Es ist in allen Bundesländern, wo Rauchmelder vorgeschrieben sind, eine jährliche Funktionsprüfung erforderlich.

3. Was muß geprüft werden?
Es muss eine Sichtprüfung und eine Alarmprüfung gemäß DIN 14676 durchgeführt werden.

4. Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?
Die Verantwortung obliegt meist dem Eigentümer. Details und ggf. Ausnahmen finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung
rauchmelder-lebensretter.de

5. Wer darf die Prüfung durchführen?
Für die Wartung und Prüfung von Rauchmeldern gibt es derzeit noch keine spezielle Zertifizierung, Jedermann darf momentan noch eine Wartung und Prüfung vornehmen.

7. Wie muss geprüft werden?
An jedem Rauchwarnmelder ist ein spezieller Prüftaster angebracht, wird er gedrückt muss das Warnsignal ertönen. Die Melder dürfen nicht mit Farbe überstrichen sein und die Öffnungen für den Raucheintritt müssen frei sein.
Funktioniert dies nicht, ist der Melder in Stand zu setzen (Batteriewechsel) oder auszutauschen.
Zu der Funktionsprüfung nach DIN 14676 gehört auch eine entsprechende Sichtprüfung dazu. Hierbei werden äußerlich sichtbare Schäden lokalisiert. Ferner wird überprüft, ob der Montageort noch der Norm entspricht.

8. Wie werden Rauchmelder gepflegt?
Der Rauchmelder bedarf keiner Pflege oder speziellen Reinigung. Befolgen Sie die Hinweise der Hersteller in der Bedienungsanleitung.

9. Gibt es einen Hinweis, ob ein Rauchwarnmelder in seiner Funktion eingeschränkt ist?
Einige Geräte am Markt bieten eine optische oder akustische Störungsanzeige, die Ihnen signalisiert, ob eine Störung oder Verschmutzung signalisiert. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben.

10. Wer protokolliert die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder?
Es gibt momentan keine rechtlich verbindliche Gesetzesgrundlage. Wird die Prüfung von einem Facherrichterunternehmen durchgeführt, dienen Prüfbericht oder Rechnung als rechtssichere Dokumentation.
Es ist daher empfehlenswert für die jährlichen Wartungsarbeiten ein Fachunternehmen zu beauftragen.

11. Wie lange funktioniert ein Rauchwarnmelder einwandfrei?
Wir empfehlen Ihnen, die Rauchschutzmelder spätestens nach maximal 10 Jahren auszutauschen. Danach ist eine zuverlässige und sichere Detektion nicht mehr zu 100% gewährleistet. Dies ist unabhängig von der Stromversorgung / Batterieart.

Hier finden Sie weitere Informationen



brandaktuell: Rauchmelderpflicht in Deutschland

brandaktuell: Rauchmelderpflicht in Deutschland

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Derzeit (September 2012) haben 11 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. In 9 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein. Die Details zu den gesetzlichen Regeln in den einzelnen Bundesländern…: bitte hier weiterlesen

Wir führen Rauchschutzmelder von verschiedenen Herstellern in unterschiedlichem Design und passend für jeden Einsatzort.
So lassen sich heute auch in kritischen Bereichen, wie z. B. in der Küche, zuverlässig arbeitende Melder installieren.
Spezielle Dualmelder mit Bi-Sensor-Prozessor-Technologie (Rauch plus Temparatur) verfügen, neben dem üblichen optischen Rauchsensor, über einen zusätzlich integrierten Hitzewarnmelder.

Wir informieren Sie gerne!



KABA evolo Digitalzylinder -jetzt auch für Panikschlösser geeignet

KABA evolo Digitalzylinder -jetzt auch für Panikschlösser geeignet

Die neueste Generation im Bereich digitaler Schließzylinder von KABA ist wahlweise mit MIFARE oder LEGIC advant Lesertechnologie am Außenknauf ausgestattet und kann so bequem in viele bestehende Schließanlagen und Zeiterfassungssysteme integriert werden.

In der Sonderausführung für Panikschlösser kann dieser Zylinder nun auch problemlos in Notausgangstüren eingesetzt werden, ohne die Anti-Panik-Funktion zu beeinträchtigen.

-optische rot/grün-Anzeige
-Zutritt für 4.000 Medien pro Zylinder (CardLink-Modus = unbegrenzte Medienanzahl)
-Zeitzonen: 15, Zeitfenster je Profil: 12, ferienperioden: 20, Sondertage A und B jeweils 32
Time Pro Funktionen: Office, Day/Night, Office individual (neu unter CardLink)
– Zulassung für T-90 Brandschutztüren
-Kartenleser
-c-lever Beschlagsleser

Gerne beraten wir Sie über die vielfältigen Möglichkeiten einer modernen Schließanlage und unterbreiten Ihnen ein Angebot -selbstverständlich völlig kostenlos unverbindlich.