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Warnhinweise für Alarm- und Videosysteme
Der gewerbliche Betreiber einer Videoüberwachung, die im öffentlichen Bereich, z. B. an Tankstellen oder auf Betriebsgrundstücken und speziellen Sicherheitszonen installiert wurde, muss gut ersichtlich darauf hinweisen. Der Hinweis muss von der gewählten Farbe und von der Größe her sofort gut sichtbar sein.
Aber auch auf frei zugänglichen Privatgrundstücken ist eine Überwachung gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Vorlagen mit dem Kamerasymbol entspricht dem § 6b BDSG Abs. 2, der die Zulässigkeit und Erkennbarkeit einer Videoüberwachung regelt und sorgt hier für Eindeutigkeit.
Außerdem haben wir auch einen Warnhinweise für Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen Größen erstellt.
Solche Hinweise helfen bei der Vorbeugung von Straftaten und haben so manchen Einbrecher bereits vor der Tat verschreckt.
Die Warnhinweise kann man sich einfach downloaden und selbst ausdrucken -kostenlos.