ABUS WLAN Schwenk Neige Außen-Kamera

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Wildtierkamera fotografierte Einbrecher

Das eine Videoüberwachung alleine nicht viel bringt, zeigt dieses Video.
Eine hochwertige mechanische Absicherung in Verbindung mit einer guten Einbruchmeldeanlage, hätte den Einbruch vielleicht verhindern können, zumindest aber deutlich erschwert.
So bleiben den Geschgädigten ein paar nette Bildchen von den Tätern, welche aber wahrscheinlich nie gefasst werden.



Rechtliche Hinweise zur Videoüberwachung

Rechtliche Hinweise zur Videoüberwachung

Einbruchschutz betrifft nicht nur den Wohnbereich, sondern auch das gesamte Grundstück!

Besonders jetzt in der warmen Sommerzeit werden immer häufiger wertvolle Gegenstände aus dem Garten entwendet.

Da bleibt das teure Fahrrad gerne einmal griffbereit neben der Garage stehen und der edle Grill verweilt dauerhaft den kompletten Sommer lang im Freien auf der Terrasse.
Auch hochwertige Gartenmöbel und Dekorationsartikel bleiben nachts immer draußen, denn man möchte es ja auch schön haben.
Da man all diese Dinge nicht täglich wegräumen möchte, bietet sich für solche Bereiche eine Videoüberwachung an.

Hochwertige wetterfeste Außenkameras werden immer preiswerter und leistungsfähiger und neben der Überwachung Ihres Grundstückes, hat die gut sichtbar angebrachte Kamera dazu eine abschreckende Wirkung bei den Langfingern.

Was darf man und was nicht?

Private Überwachungskameras sind heute überall zu finden, sie sind auf öffentlich zugänglichen Plätzen und Gehwegen, Firmengeländen, Privatgrundstücken und Parkhäusern montiert und breiten sich immer weiter aus.
Die Kameras werden jedoch häufig unzulässig montiert, daher sollte man für die Montage und Einrichtung immer einen Fachmann zu Rate ziehen.

Für die Ausführung hat der Gesetzgeber heute ganz klare Vorschriften erlassen, die unbedingt einzuhalten sind.
So kann beispielsweise ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus gegen den Einsatz der Überwachungskamera an der Haustür gerichtlich vorgehen und auf Unterlassung sowie die Löschung der Aufnahme klagen.
Die weitreichende Kontrolle des Privatlebens ist ohne die Einwilligung aller Mieter unzulässig, so sah das auch schon der Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 272/94).

Es handelt sich schließlich um eine massive Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die fest im Grundgesetz verankert sind.
Eine heimliche Überwachung mit getarnten, versteckt montierten, Kameras ist immer unzulässig, die Überwachung muss stets deutlich sichtbar ausgeschildert sein.

Man darf das eigene Haus überwachen, sofern keine weiteren Wohnungen an Dritte vermietet sind.
Bevor Besucher den Erfassungsbereich betreten, müssen sie durch ein gut sichtbares Schild auf die Kamera hingewiesen werden.
Das Nachbargrundstück oder ein öffentlicher Zugangsweg darf keinesfalls erfasst werden.
Steht das eigene Fahrzeug frei zugänglich auf dem Privatgrundstück und wird dort überwacht, weil es schon mehrfach aufgebrochen wurde, so könnte es hier Ärger geben.
Schwenkbare Kameras mit Fernsteuerung sind auch immer kritisch zu betrachten, da sie im Bedarfsfall auf andere Bereiche geschwenkt werden könnten.

Vorsicht auch bei Dummys!
Ob die Überwachungskamera tatsächlich angeschlossen wurde und technisch funktioniert, ob sie die Bilder aufzeichnet oder nur auf einen Monitor geschaltet ist, wie bei einem elektronischen Türspion, spielt keine Rolle.
Die Rechtsprechung macht bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts keine Unterschiede, denn auch eine Attrappe vermittelt bereits das Gefühl, beobachtet zu werden.

Bitte beachten Sie hierfür auch diesen Artikel

Hier können Sie sich unsere Hinweisschilder zur Kameraüberwachung kostenlos selbst ausdrucken.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.



Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Gute Nachrichten für unsere Kunden!

Der Bundestag hat nun die „Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz“ fest beschlossen (siehe dazu auch unseren ersten Bericht vom 16. Mai 2014).

Für den Einbau von einbruchhemmenden Produkten kann ab sofort eine staatliche Förderung bzw. ein Zuschuss von der KfW in Anspruch genommen werden.

Nutzen Sie diese tolle Chance und informieren Sie sich über die Förderprogramme auf der Seite für Kriminalprävention auf K-Einbruch.

K-Einbruch

Hier ist der Flyer_Einbruchschutz

Hier geht es zum Antragsformular.

Stern



27.05.2015 / Sendungshinweis in mex: Diebe werden immer dreister.

27.05.2015 / Sendungshinweis in mex: Diebe werden immer dreister.

Immer mehr Hessen rüsten gegen die Einbrecher auf: Bewegungsmelder, Kameras…bitte hier weiterlesen und das Video auf m€x anschauen

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Warnhinweise für Alarm- und Videosysteme

Warnhinweise für Alarm- und Videosysteme

Der gewerbliche Betreiber einer Videoüberwachung, die im öffentlichen Bereich, z. B. an Tankstellen oder auf Betriebsgrundstücken und speziellen Sicherheitszonen installiert wurde, muss gut ersichtlich darauf hinweisen. Der Hinweis muss von der gewählten Farbe und von der Größe her sofort gut sichtbar sein.

Aber auch auf frei zugänglichen Privatgrundstücken ist eine Überwachung gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Vorlagen mit dem Kamerasymbol entspricht dem § 6b BDSG Abs. 2, der die Zulässigkeit und Erkennbarkeit einer Videoüberwachung regelt und sorgt hier für Eindeutigkeit.

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Außerdem haben wir auch einen Warnhinweise für Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen Größen erstellt.

Solche Hinweise helfen bei der Vorbeugung von Straftaten und haben so manchen Einbrecher bereits vor der Tat verschreckt.

Die Warnhinweise kann man sich einfach downloaden und selbst ausdrucken -kostenlos.

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Staatliche Förderung für Einbruchschutz in NRW

Staatliche Förderung für Einbruchschutz in NRW

Im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Nordrhein-Westfalen hat man auf die enorme Zunahme der Einbruchsdelikte endlich reagiert.
Die Installation von Sicherheitstechnik gegen Einbruch wird nun staatlich gefördert!

Infos dazu hier: Landeskriminalamt NRW.

Die Förderung beinhaltet ein zinsgünstiges Darlehen mit nur 1% Effektivzins bis zu max. 50% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch € 1.500,- bis maximal € 15.000,- für jede Wohnung, bzw. jedes Haus.
Sämtliche direkten Investitionen zum Einbruchschutz werden dabei staatlich gefördert, völlig unabhängig davon, ob mechanische oder elektronische Sicherungen eingebaut werden.
Die Förderung gilt für Jedermann, unabhängig von Einkommen und finanzieller Situation.

Weitere Informationen zu den für Ihren Wohnort zuständigen Bewilligungsbehörden finden Sie unter diesem Link

Bleibt nun nur noch zu hoffen, das die anderen Bundesländer diesem Vorbild folgen und nachziehen.

Die Förderung zur Abwehr von Einbrüchen ist ja schon länger ein Thema der Innenminister, im Gespräch waren auch schon ein Steuernachlass für Investitionen zum Einbruchschutz.

Es ist an der Zeit das die Politiker endlich reagieren und den Bürger unterstützen!

In Baden-Württemberg sind die Einbruchsdelikte innerhalb einen Jahres um 1/3 in die Höhe geschossen, in anderen Bundesländern sieht es nicht viel besser aus.

Schauen Sie sich hierzu auch die aktuelle Nachrichtensendung von gestern an:
N-TV-News vom 15.05.2014

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