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Neue Feuerschutztresore von BURG-WÄCHTER!
Ein Feuer entsteht oft leise und unbemerkt, wenn niemand zu Hause ist.
Die Ursachen können dabei vielfältig sein: z. B. durch ein defektes Ladegerät von Handy oder Notebook, ein Kurzschluß, ein Blitzeinschlag oder ein achtlos geleerter Aschenbecher im Mülleimer.
Wertvolle Gegenstände und Dokumente gehören grundsätzlich unter Verschluß und zwar möglichst auch feuersicher.
Die Firma BURG-WÄCHTER hat langjährige Erfahrung in der Herstellung von hochwertigen Feuerschutztresoren.
Die verschiedenen Tresormodelle bieten Ihnen einen zertifizierten Feuerschutz bis 30 Minuten, die brandneue Serie Diplomat sogar bis 60 Minuten!
Die strengen Qualitätskriterien des ECB-S garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und höchste Qualität.
Die neue Modellserie DIPLOMAT
– 60 Minuten Feuerschutz / Einbruchschutz nach Widerstandsgrad1 nach EN 1143-1
– typgeprüfte Sicherheit, von ECB•S/VdS überwacht
– zusätzlich zertifizierter Feuerwiderstand LFS 60 P nach EN-15659
– Spezial-Wärmedämmung in Korpus und Tür durch FPC-Aufbau (Fire Protection Concrete)
– Top-Preis-Leistungsverhältnis auf dem Preisniveau der bewährten DIPLOMAT-Serie
– Sicherheitsplus: Doppeltes, nicht rücksetzbares Notverriegelungssystem, patentiert
– Spezial-Durchschlagsicherung vor jedem Riegelbolzen und vor dem Schloss
– verschiedene hochwertige Sicherheits-Tresorschlösser von Schlüssel bis PIN-Code / Fingerscan
Combi-Line CL 10 bis CL 40
– 30 Minuten Schutz gegen Einbruch und Feuer
– typgeprüfte Sicherheit, von ECB•S/VdS überwacht
– Feuerwiderstand LSF 30 P nach EN 15659 – 30 Minuten Feuerschutz für Papier
– Sicherheitsstufe S2 nach DIN EN 14450
– Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
– je Modell Verschluß über Schlüssel oder Pincode
Möchten Sie noch weitere Informationen zu unseren Tresoren?
Oder zu einer fachgerechten Montage?
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Abgelegt unter: -News & Infos-,Formulare + Maßblätter,vorbeugender Brandschutz | Tags: Abnahmeprotokoll, Rauchschutzmelder, Wartungsprotokoll
Abnahmeprotokoll für Rauchwarnmelder
Um Ihnen jederzeit einen 100%igen Schutz bieten zu können, müssen Ihre Rauchwarnmelder regelmäßig auf die einwandfreie Funktion überprüft werden.
Die Prüfvorgaben dieser Wartung sind in der Bedienungsanleitung vom Hersteller des Rauchmelders festgelegt.
Eine Wartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (Funktionsprüfung nach DIN 14676).
Damit die Prüfung auch ausreichend dokumentiert ist, können Sie sich hierzu einfach unser Abnahmeprotokoll herunterladen.
Abnahmeprotokoll (xlsx-Format)
Weitere Infos zum diesem Thema Rauchwarnmelder finden Sie hier:
Fragen zur Prüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern
Am 13.09.2013 war Rauchmeldertag
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Rauchmelderpflichten -gesetzliche Termine
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Rauchmeldertag am 13.09.2013
Das Thema des diesjährigen Rauchmeldertages lautet „Rauchmelder retten auch DEIN Leben!“
Quelle: „Rauchmelder retten Leben“
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brandaktuell: Rauchmelderpflicht in Deutschland
In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Derzeit (September 2012) haben 11 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. In 9 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein. Die Details zu den gesetzlichen Regeln in den einzelnen Bundesländern…: bitte hier weiterlesen
Wir führen Rauchschutzmelder von verschiedenen Herstellern in unterschiedlichem Design und passend für jeden Einsatzort.
So lassen sich heute auch in kritischen Bereichen, wie z. B. in der Küche, zuverlässig arbeitende Melder installieren.
Spezielle Dualmelder mit Bi-Sensor-Prozessor-Technologie (Rauch plus Temparatur) verfügen, neben dem üblichen optischen Rauchsensor, über einen zusätzlich integrierten Hitzewarnmelder.
Wir informieren Sie gerne!
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Der Mediator von EFF-EFF
Die Haustür in Mehrfamilienhäusern wird meistens nie richtig abgeschlossen. Besonders die Bewohner der oberen Etagen wehren sich vehement gegen das ständige Abschließen, da sich die Türe dann nicht mehr mit einem Knopfdruck von der Wohnung aus über den elektrischen Türöffner freischalten lässt. „Jedesmal muss man runter bis ins Erdgeschoss und aufschließen“ -es ist leicht verständlich, das sowas nervt.
Auch in größeren Bürogebäuden, besonders wenn dort mehrere Firmen angesiedelt sind, wird das Abschließen gerne mal vergessen, hier stehen oft das ganze Wochenende über die Eingangstüren offen.
Wird die Tür jedoch nur über die Schloßfalle gehalten, ist der Zutritt in das Gebäude eine Kleinigkeit.
Mit einem einfachen Stückchen Draht kann man die Falle in das Schloss zurückdrücken und die Türe ist in wenigen Sekunden geöffnet.
Dieses altbekannte Problem lässt sich einfach mit dem Mediator ein für alle Mal einfach lösen.
Das neue Verschluß-System Mediator von Eff-Eff besteht aus einem mechanisch selbstverriegelnden Schloß mit Anti-Panik-Funktion und einem elektromechanischem Schließblech.
Es ist für solche Einsatzfälle die perfekte Lösung und bietet, neben dem hohen Komfort, zusätzlich auch einen hohen Einbruchschutz, sowie eine Anti-Panikfunktion, wie es in Fluchtwegen gefordert wird.
Die Haustür ist ständig, Tag und Nacht, automatisch abgeschlossen und schützt so vor Einbrechern und anderen ungebetenen Gästen.
Trotz der permanenten stabilen Verriegelung, kann das Haus immer verlassen werden, im normalen Modus, sowie bei plötzlich auftretender Gefahr, z. B. Feuerausbruch.
Das Treppenhaus wird dadurch von innen, auch ohne einen Schlüssel, zu einem sicheren Flucht- und Rettungsweg für alle Personen.
Wie bei einem Elektro-Türöffner auch, kann die verriegelte Haustür, bequem von der Wohnung aus, per Knopfdruck geöffnet werden. Fällt die Tür anschließend zu, wird sie über das Schloss automatisch wieder verriegelt.
Mit einer Zeitschaltuhr oder einem Schlüsselschalter kann die Tür auch auf Dauer offen gehalten werden.
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Feuerschutz-Kassette für Dokumente
Ihre wichtigsten Dokumente sollten stets feuersicher untergebracht sein! Ist kein feuersicherer Safe im Haus oder muß man wichtige Dokumente häufig transportieren, so bietet sich hier unsere mobile Feuerschutzkassette Phoenix Firechest TFC0351 an.
– Garantiert 30 Minuten Feuerschutz für Papierdokumente.
– Für Papierformat DIN A4 entworfen.
– Tragegriff für den einfachen Transport
– Sicherheits-Zylinderschloß mit 2 Schlüsseln
– Leichte und widerstandsfähige Kontruktion aus ABS Kunststoff
– Ösen für zusätzliche Sicherheitsplombe oder Vorhangschloß
– Außenmaß: 410 x 334 x 149 mm
– Innenmaß: 335 x 220 x 80 mm
– Gewicht: 7,2 kg
– Inhalt: 6 Liter
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RAUCHMELDERPFLICHT – die Termine in Deutschland
Hessen
Rauchmelderpflicht seit 01.06.2006 – § 13 Abs. 5 LBO-HE
Die Installation gilt für Neu-, Um- und Bestandsbauten und obliegt dem Eigentümer.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2014
Schleswig-Holstein
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2005 – § 49 Abs. 4 LBO-SH
Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig, der Mieter oder unmittelbare Besitzer der Wohnung muss hingegen die Betriebsbereitschaft sicherstellen.
Es sei denn, der Eigentümer übernimmt dies selbst.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2010
Hamburg
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2006 – § 45 Abs. 6 LBO-HH
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2010
Mecklenburg-Vorpommern
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2006 – § 48 Abs. 4 LBO-MV
In dieser landesgesetzlichen Regelung besteht die Besonderheit, dass nicht der Eigentümer (§ 903 BGB), sondern der Besitzer (§ 854 Abs. 1 BGB) des Hauses oder der Wohnung, den Einbau veranlassen muss. Die Kosten werden von den Mietern oder Besitzern der Wohnungen und nicht von den Eigentümern übernommen. Jeder Mieter einer Wohnung muss den Einbau und die Wartung selbstständig übernehmen, es besteht keine Pflicht des Eigentümers.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2009
Thüringen
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2008 – § 46 Abs. 4 LBO-TH
Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig.
– nur in Neubauten und Umbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– keine Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
Rheinland-Pfalz
Rauchmelderpflicht seit 01.10.2003 – § 44 Abs. 8 LBO-RP
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.07.2012
Saarland
Rauchmelderpflicht seit 01.02.2004 – § 46 Abs. 4 LBO-SL
Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig.
– nur in Neubauten und Umbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– keine Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
Bremen
Rauchmelderpflicht seit 01.10.2009 – § 48 Abs. 4 LBO-HB
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2015
Sachsen-Anhalt
Rauchmelderpflicht seit 01.10.2009 – § 48 Abs. 4 LBO-HB
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2015
Nordrhein-Westphalen
Rauchmelderpflicht besteht bisher nur für geförderte Neubauwohnungen.
Bayern
Keine Rauchmelderpflicht
Baden-Württemberg
Keine Rauchmelderpflicht
Niedersachsen
Keine Rauchmelderpflicht
Brandenburg
Keine Rauchmelderpflicht
Berlin
Keine Rauchmelderpflicht
Sachsen
Keine Rauchmelderpflicht
Konsequenzen bei der Nichteinhaltung
Zunächst werden sicherlich keine Kontrollen stattfinden, ob die Rauchmelder wirklich im Objekt montiert wurden und auch funktionsfähig sind. Allerdings kann der Wohnungsinhaber sicher damit rechnen, daß im Schadensfall die Versicherung Schwierigkeiten bei der Regulierung machen wird, wenn kein Rauchmelder angebracht war.
Sind Eigentümer oder Mieter nach der jeweiligen Bauordnung verpflichtet Brandmelder anzubringen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen und kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Die baurechtliche Ordnungswidrigkeit ist da eher das kleinere Übel, denn wenn bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen, so kann dies durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen haben und zu höheren Schadensersatzansprüchen führen.