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Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017
Am 18.05.2017 wurden vom Deutschen Bundestag einige Änderungen des Waffengesetzes beschlossen, dem der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt hat.
Für alle Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenbesitzer, usw. ändern sich künftig die Vorschriften zur Aufbewahrung von Kurz- und Langwaffen.
Bisher waren einfache Waffenschränke nach der alten Sicherheitsstufe A und B (nach VDMA 24992) ausreichend.
Entsprechend den Vorschriften nach dem neuen Waffengesetz, werden nur noch höherwertige Waffenschränke akzeptiert, die mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen.
Achtung: Es gibt einen Besitzstandsschutz!
Wer bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B nutzt, darf diesen Schrank auch nach der Gesetzesänderung weiter verwenden.
Diese Regelung soll auch für alle neu erworbenen Waffen gelten, wenn die Kapazität des alten Schrankes ausreicht.
Wer sich also, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, einen Waffenschrank anschaffen und dabei bares Geld sparen möchte, der sollte nicht mehr lange warten.
Er kann jetzt noch zu den preiswerteren Modellen nach der Sicherheitsstufe A oder B greifen, denn entscheidend ist hierbei nur das Kaufdatum.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss der Schrank den neuen Normen entsprechen, der Stichtag ist hierbei die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Es ist davon auszugehen, das dies in den nächsten Wochen erfolgen wird.
Decken Sie Ihren Bedarf und bestellen Sie also jetzt noch rechtzeitig Ihren Waffenschrank!
Wir beraten Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung
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