Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Sportschützen und Jäger aufgepasst!
Es gelten neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen.

Alle Waffenschränke, welche noch den alten Sicherheitsstufen A, B, etc., entsprechen, haben ab sofort keine mehr Gültigkeit mehr!
Diese Behältnisse können nur noch für erlaubnisfreie Waffen, wie beispielsweise Schreckschuss-, Reizgas-, Druckluft-, Signalwaffen, usw., sowie Munition, verwendet werden.

Seit der neuen Gesetzesänderung dürfen sämtliche Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz unter eine Erlaubnispflicht fallen, nur noch in Waffenschränken mit mindestens Widerstandsgrad 0 (nach DIN EN 1143-1) oder höher, aufbewahrt werden.

Wir empfehlen unseren Kunden schon seit vielen Jahren, nach Möglichkeit nur noch Schränke nach Widerstandsgrad 0, besser I oder höher einzusetzen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich von Tresoröffnungen, wissen wir sehr gut, wovon wir sprechen.

Hier ein kurzer Überblick:

Widerstandsgrad 0 / nach DIN EN 1143-1
Bis maximal 5 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg
Bis maximal 10 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad I nach DIN EN 1143-1
Kurzwaffen unbegrenzt, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Zusätzlich muß der Schrank von einer für den „Geldschrank- und Tresorbau“ akkreditierten Stelle aus dem europäischen Wirtschaftsraum zertifiziert sein, wie beispielsweise von der ECB-S / European Certification Body GmbH in Frankfurt am Main.
Diese Zertifizierung ist an einem Typenschild aus Metall auf der Innenseite der Schranktür dokumentiert.
Die Kennzeichnung nach DIN EN1143-1 und  die Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 sind hierbei zu beachten.


Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihre Partner in Sachen Sicherheit



Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Am 18.05.2017 wurden vom Deutschen Bundestag einige Änderungen des Waffengesetzes beschlossen, dem der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt hat.

Für alle Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenbesitzer, usw. ändern sich künftig die Vorschriften zur Aufbewahrung von Kurz- und Langwaffen.

Bisher waren einfache Waffenschränke nach der alten Sicherheitsstufe A und B (nach VDMA 24992) ausreichend.
Entsprechend den Vorschriften nach dem neuen Waffengesetz, werden nur noch höherwertige Waffenschränke akzeptiert, die mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen.

Achtung: Es gibt einen Besitzstandsschutz!
Wer bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B nutzt, darf diesen Schrank auch nach der Gesetzesänderung weiter verwenden.
Diese Regelung soll auch für alle neu erworbenen Waffen gelten, wenn die Kapazität des alten Schrankes ausreicht.

Wer sich also, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, einen Waffenschrank anschaffen und dabei bares Geld sparen möchte, der sollte nicht mehr lange warten.
Er kann jetzt noch zu den preiswerteren Modellen nach der Sicherheitsstufe A oder B greifen, denn entscheidend ist hierbei nur das Kaufdatum.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss der Schrank den neuen Normen entsprechen, der Stichtag ist hierbei die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Es ist davon auszugehen, das dies in den nächsten Wochen erfolgen wird.

Decken Sie Ihren Bedarf und bestellen Sie also jetzt noch rechtzeitig Ihren Waffenschrank!
Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung