Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Sportschützen und Jäger aufgepasst!
Es gelten neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen.

Alle Waffenschränke, welche noch den alten Sicherheitsstufen A, B, etc., entsprechen, haben ab sofort keine mehr Gültigkeit mehr!
Diese Behältnisse können nur noch für erlaubnisfreie Waffen, wie beispielsweise Schreckschuss-, Reizgas-, Druckluft-, Signalwaffen, usw., sowie Munition, verwendet werden.

Seit der neuen Gesetzesänderung dürfen sämtliche Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz unter eine Erlaubnispflicht fallen, nur noch in Waffenschränken mit mindestens Widerstandsgrad 0 (nach DIN EN 1143-1) oder höher, aufbewahrt werden.

Wir empfehlen unseren Kunden schon seit vielen Jahren, nach Möglichkeit nur noch Schränke nach Widerstandsgrad 0, besser I oder höher einzusetzen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich von Tresoröffnungen, wissen wir sehr gut, wovon wir sprechen.

Hier ein kurzer Überblick:

Widerstandsgrad 0 / nach DIN EN 1143-1
Bis maximal 5 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg
Bis maximal 10 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad I nach DIN EN 1143-1
Kurzwaffen unbegrenzt, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Zusätzlich muß der Schrank von einer für den „Geldschrank- und Tresorbau“ akkreditierten Stelle aus dem europäischen Wirtschaftsraum zertifiziert sein, wie beispielsweise von der ECB-S / European Certification Body GmbH in Frankfurt am Main.
Diese Zertifizierung ist an einem Typenschild aus Metall auf der Innenseite der Schranktür dokumentiert.
Die Kennzeichnung nach DIN EN1143-1 und  die Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 sind hierbei zu beachten.


Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihre Partner in Sachen Sicherheit



Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Am 18.05.2017 wurden vom Deutschen Bundestag einige Änderungen des Waffengesetzes beschlossen, dem der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt hat.

Für alle Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenbesitzer, usw. ändern sich künftig die Vorschriften zur Aufbewahrung von Kurz- und Langwaffen.

Bisher waren einfache Waffenschränke nach der alten Sicherheitsstufe A und B (nach VDMA 24992) ausreichend.
Entsprechend den Vorschriften nach dem neuen Waffengesetz, werden nur noch höherwertige Waffenschränke akzeptiert, die mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen.

Achtung: Es gibt einen Besitzstandsschutz!
Wer bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B nutzt, darf diesen Schrank auch nach der Gesetzesänderung weiter verwenden.
Diese Regelung soll auch für alle neu erworbenen Waffen gelten, wenn die Kapazität des alten Schrankes ausreicht.

Wer sich also, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, einen Waffenschrank anschaffen und dabei bares Geld sparen möchte, der sollte nicht mehr lange warten.
Er kann jetzt noch zu den preiswerteren Modellen nach der Sicherheitsstufe A oder B greifen, denn entscheidend ist hierbei nur das Kaufdatum.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss der Schrank den neuen Normen entsprechen, der Stichtag ist hierbei die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Es ist davon auszugehen, das dies in den nächsten Wochen erfolgen wird.

Decken Sie Ihren Bedarf und bestellen Sie also jetzt noch rechtzeitig Ihren Waffenschrank!
Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung



Es wird Zeit für einen eigenen Tresor.

Es wird Zeit für einen eigenen Tresor.

20 Like

Die Nachrichten über Bankenrettung und Negativzinsen sind nichts Neues mehr und gehören mittlerweile schon zur Tagesordnung.

Die niedrigen Zinssätze spiegeln die schwache Wirtschaftssituation wieder, da immer weniger Unternehmen Kredite für ihre Investitionen aufnehmen.
Auch Privatpersonen halten sich derzeit bei der Aufnahme von Darlehen deutlich zurück.
Weltweit stagniert derzeit das Wirtschaftswachstum, in manchen Ländern verhält es sich sogar negativ.
Weitere Ursachen sind das Ergebnis waghalsiger Spekulationen in Milliardenhöhe.

Bei immer mehr Bürgern schwindet auch das Vertrauen in unsere Banken und sie möchten ihr Erspartes lieber in den eigenen vier Wänden aufbewahren.

Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, solange diese Wertsachen in einem entsprechenden Behältnis gelagert werden.
Aber Vorsicht, die Zahlen der Wohnungseinbrüche steigen derzeit wieder rapide an!

Land Tresor

Als Fachhandelspartner verschiedener Hersteller, können wir Ihnen vom kleinen kompakten Homesafe, bis hin zum großen Geschäftstresor, eine umfassende Modellpalette in vielen Größen und Sicherheitsstufen anbieten.

Auch für Sie ist das passende dabei!

Selbstverständlich gerne auch inclusive Anlieferung, Aufstellung und der fachgerechten Verankerung in der Wand.
Ebenso verfügen wir stets über günstige gebrauchte Safes aus Rücknahme, Umtausch oder aus unserer Ausstellung.

Fragen Sie uns!

Info hier:
Bad Segeberg, Telefon: 0 45 51 / 99 55 16
Usingen, Telefon: 0 60 81 / 68 74 83

High Security



Unser meistverkaufter Hometresor: BURG-WÄCHTER MT 24 E mit Fingerscan

BURG-WÄCHTER Wertschutzschrank „Karat“
Der ideale Hometresor für den normalen Haushalt im Widerstandsgrad N

Modell MT 24E/FS
Außenmaße: H= 340 x B= 430 x T= 390 mm
Gewicht: 43 kg
Inhalt: 25,8 Liter

Oder gleich eine Nummer größer:

Modell MT 26E/FS
Außenmaße: H= 530 x B= 430 x T= 390 mm
Gewicht: 60 kg
Inhalt: 45,3 Liter

Wir empfehlen die Ausführung mit PIN-Code und Fingerscan!

– Einbruch- und feuersicher

– 3-wandiger Korpus, Außenmantel aus Edelstahl

– Tür doppelwandig

– Gepanzertes Schloß

– 3-seitige massive Verriegelung mit starken Riegeln aus Vierkantstahl

– elektronische PIN-Code Tastatur mit Fingerscan „Secutronic“

– Ordnertiefe, 1 Fachboden verstellbar

– Feuerschutz nach DIN 4102-A1

ECB-S-zertifiziert, VdS-Klasse WIDERSTANDSGRAD N

– Versicherungsschutz gewerbl. bis 10.000 Euro / privat bis 40.000 Euro

– Gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition (§ 36 des aktuellen Waffengesetzes)
Informationen zum aktuellen Waffenrecht

Weitere Informationen:
Bedienungsanleitung