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Video-Überwachungsset von ABUS Security
Video Komplettset
Enthalten ist eine Funk-Außenkamera (IP66) mit Infrarot Nachtsichtfunktion und ein 3,5“ Farb-TFT-Monitor. Das einfach zu installierende Set ist rundum komplett, mit allem erforderlichen Zubehör, und kann sofort eingesetzt werden.
Die Video- und Audiosignale werden von der Kamera drahtlos per Funk an den Monitor übertragen, sobald der PIR-Sensor eine Bewegung detektiert. Dort werden die Daten direkt auf einer SD-Karte gespeichert.
Der Monitor ist, dank der Stromversorgung über den eingebauten Akku, im Haus mobil einsetzbar und kann immer dorthin mitgenommen werden, wo man sich im Hause gerade aufhält.
Aufgrund der einfachen Installation ist das Set besonders für die Heim-Videoüberwachung empfehlenswert.
Abgelegt unter: -News & Infos-,Tür- und Fenstersicherungen,Vorschriften, Gesetze, DIN-Normen | Tags: bad segeberg, Diebstahl, DIN EN 1627, DIN-Normen einbruchhemmende Fenster, einbruchschutz, RC2 WK2 RC3 WK3 RC4 WK4, rödermark, Schlüsseldienst, Sicherheitstechnik, usingen, Widerstandsklassen Sicherheitsfensterster
Seit Januar 2012 sind die neuen DIN-Normen in Kraft getreten.
Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Balkon-/Terrassentüren) nach DIN EN 1627 erhält man einen guten Einbruchschutz. Sie sollten mindestens Widerstandsklasse RC-2 aufweisen.
Alle geprüften Elemente wurden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen, die eine stabile Gesamtkonstruktion (Flügel, Rahmen, Beschläge, Sicherheitsglas) sicherstellt.
Die neuen Widerstandsklassen
Einbruchhemmende Fenster werden in den Widerstandsklassen RC-1 bis RC-6 eingeteilt, wobei RC-1 für die niedrigste und RC-6 für die höchste Widerstandsklasse steht.
In der Widerstandsklasse RC 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung verzichtet (nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist).
Die Klasse RC 1 N ist nicht empfehlenswert, sie kann nur als minimale Grundsicherung für schwer erreichbare Fenster, z. B. bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B. Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist.
Die Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen ist mit nachfolgender Tabelle möglich:
Die einbruchhemmende Prüfung der Fenster wird nach den Bestimmungen der
DIN EN 1627 durchgeführt.
Bei den Prüfungen immer das gesamte Fensterelement einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen, mit Verglasung, Beschlägen, Flügel und Rahmen. Nur so kann sichergestellt werden, daß es in der gesamten Konstruktion keine Schwachstellen gibt.
RC 2 = normale Einbruchshemmung
RC 3 = erhöhte Einbruchshemmung
RC 4 = hohe Einbruchshemmung (findet überwiegend im gewerblichen Bereich Verwendung)
Alle Fensterelemnte, die einer Sicherheitsklasse entsprechen, sind im Falzbereich mit einem Typenschild gekennzeichnet.
Auf diesem Schild ist die die Norm / Prüfklasse, die Produktbezeichnung, der Name des Herstellers, das
Herstellungsjahr und das Prüfzeugnis des Prüfinstituts genannt.
Außerdem wird nach der Montage eine Bescheinigung ausgehändigt, auf dem der fachgerechte Einbau bestätigt wird.
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RAUCHMELDERPFLICHT – die Termine in Deutschland
Hessen
Rauchmelderpflicht seit 01.06.2006 – § 13 Abs. 5 LBO-HE
Die Installation gilt für Neu-, Um- und Bestandsbauten und obliegt dem Eigentümer.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2014
Schleswig-Holstein
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2005 – § 49 Abs. 4 LBO-SH
Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig, der Mieter oder unmittelbare Besitzer der Wohnung muss hingegen die Betriebsbereitschaft sicherstellen.
Es sei denn, der Eigentümer übernimmt dies selbst.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2010
Hamburg
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2006 – § 45 Abs. 6 LBO-HH
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2010
Mecklenburg-Vorpommern
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2006 – § 48 Abs. 4 LBO-MV
In dieser landesgesetzlichen Regelung besteht die Besonderheit, dass nicht der Eigentümer (§ 903 BGB), sondern der Besitzer (§ 854 Abs. 1 BGB) des Hauses oder der Wohnung, den Einbau veranlassen muss. Die Kosten werden von den Mietern oder Besitzern der Wohnungen und nicht von den Eigentümern übernommen. Jeder Mieter einer Wohnung muss den Einbau und die Wartung selbstständig übernehmen, es besteht keine Pflicht des Eigentümers.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2009
Thüringen
Rauchmelderpflicht seit 01.04.2008 – § 46 Abs. 4 LBO-TH
Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig.
– nur in Neubauten und Umbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– keine Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
Rheinland-Pfalz
Rauchmelderpflicht seit 01.10.2003 – § 44 Abs. 8 LBO-RP
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.07.2012
Saarland
Rauchmelderpflicht seit 01.02.2004 – § 46 Abs. 4 LBO-SL
Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig.
– nur in Neubauten und Umbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– keine Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
Bremen
Rauchmelderpflicht seit 01.10.2009 – § 48 Abs. 4 LBO-HB
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2015
Sachsen-Anhalt
Rauchmelderpflicht seit 01.10.2009 – § 48 Abs. 4 LBO-HB
Die Eigentümer der Häuser sind zum Einbau verpflichtet.
– in Neubauten, Umbauten und in Bestandsbauten
– für Schlaf- und Kinderzimmer
– für Flure, die als Rettungsweg dienen
– Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2015
Nordrhein-Westphalen
Rauchmelderpflicht besteht bisher nur für geförderte Neubauwohnungen.
Bayern
Keine Rauchmelderpflicht
Baden-Württemberg
Keine Rauchmelderpflicht
Niedersachsen
Keine Rauchmelderpflicht
Brandenburg
Keine Rauchmelderpflicht
Berlin
Keine Rauchmelderpflicht
Sachsen
Keine Rauchmelderpflicht
Konsequenzen bei der Nichteinhaltung
Zunächst werden sicherlich keine Kontrollen stattfinden, ob die Rauchmelder wirklich im Objekt montiert wurden und auch funktionsfähig sind. Allerdings kann der Wohnungsinhaber sicher damit rechnen, daß im Schadensfall die Versicherung Schwierigkeiten bei der Regulierung machen wird, wenn kein Rauchmelder angebracht war.
Sind Eigentümer oder Mieter nach der jeweiligen Bauordnung verpflichtet Brandmelder anzubringen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen und kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Die baurechtliche Ordnungswidrigkeit ist da eher das kleinere Übel, denn wenn bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen, so kann dies durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen haben und zu höheren Schadensersatzansprüchen führen.
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BURG-WÄCHTER TSE -mit Fingerscan
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Schlagschlüssel-Methode
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