31.10.2021 -Tag des Einbruchschutzes

Linkbanner Tag des Einbruchschutzes 2021

Immer am Tag der Zeitumstellung findet jährlich auch der „Tag des Einbruchschutzes“ statt.
Die bundesweite Öffentlichkeitskampagne der Polizei „K-EINBRUCH“ soll die Bevölkerung zur Einbruchsvorsorge sensibilisieren, um die Zahl der Einbruchdelikte zu reduzieren.

Weitere Informationen und
wertvolle Tipps finden Sie hier: k-einbruch

Kind / Jugendlicher Fenster aufhebeln
Quelle: www.k-einbruch.de / Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes


Neue Öffnungszeiten in Bad Segeberg

Die Öffnungszeiten unseres Ladengeschäftes in Bad Segeberg
haben sich geändert!
Montag bis Donnerstag von 09:00h bis 15:00h
Freitag von 09:00h bis 13:00h

BM LAND SICHERHEITSSYSTEME GMBH
Hamburger Strasse 12
23795 Bad Segeberg
Telefon: 0 45 51 / 99 55 16
Telefax: 0 45 51 / 99 55 17
24h Schlüssel-Notdienst: 0 45 51 / 99 55 16



ABUS Secvest Funk-Alarmanlage



Pressemitteilung „Dunkle Jahreszeit“

Hier eine neue Pressemitteilung von „nicht bei-mir“
über die „Dunkle Jahreszeit“



Wildtierkamera fotografierte Einbrecher

Das eine Videoüberwachung alleine nicht viel bringt, zeigt dieses Video.
Eine hochwertige mechanische Absicherung in Verbindung mit einer guten Einbruchmeldeanlage, hätte den Einbruch vielleicht verhindern können, zumindest aber deutlich erschwert.
So bleiben den Geschgädigten ein paar nette Bildchen von den Tätern, welche aber wahrscheinlich nie gefasst werden.



28.10.2018 – Tag des Einbruchschutzes

28.10.2018 – Tag des Einbruchschutzes




Rechtliche Hinweise zur Videoüberwachung

Rechtliche Hinweise zur Videoüberwachung

Einbruchschutz betrifft nicht nur den Wohnbereich, sondern auch das gesamte Grundstück!

Besonders jetzt in der warmen Sommerzeit werden immer häufiger wertvolle Gegenstände aus dem Garten entwendet.

Da bleibt das teure Fahrrad gerne einmal griffbereit neben der Garage stehen und der edle Grill verweilt dauerhaft den kompletten Sommer lang im Freien auf der Terrasse.
Auch hochwertige Gartenmöbel und Dekorationsartikel bleiben nachts immer draußen, denn man möchte es ja auch schön haben.
Da man all diese Dinge nicht täglich wegräumen möchte, bietet sich für solche Bereiche eine Videoüberwachung an.

Hochwertige wetterfeste Außenkameras werden immer preiswerter und leistungsfähiger und neben der Überwachung Ihres Grundstückes, hat die gut sichtbar angebrachte Kamera dazu eine abschreckende Wirkung bei den Langfingern.

Was darf man und was nicht?

Private Überwachungskameras sind heute überall zu finden, sie sind auf öffentlich zugänglichen Plätzen und Gehwegen, Firmengeländen, Privatgrundstücken und Parkhäusern montiert und breiten sich immer weiter aus.
Die Kameras werden jedoch häufig unzulässig montiert, daher sollte man für die Montage und Einrichtung immer einen Fachmann zu Rate ziehen.

Für die Ausführung hat der Gesetzgeber heute ganz klare Vorschriften erlassen, die unbedingt einzuhalten sind.
So kann beispielsweise ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus gegen den Einsatz der Überwachungskamera an der Haustür gerichtlich vorgehen und auf Unterlassung sowie die Löschung der Aufnahme klagen.
Die weitreichende Kontrolle des Privatlebens ist ohne die Einwilligung aller Mieter unzulässig, so sah das auch schon der Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 272/94).

Es handelt sich schließlich um eine massive Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die fest im Grundgesetz verankert sind.
Eine heimliche Überwachung mit getarnten, versteckt montierten, Kameras ist immer unzulässig, die Überwachung muss stets deutlich sichtbar ausgeschildert sein.

Man darf das eigene Haus überwachen, sofern keine weiteren Wohnungen an Dritte vermietet sind.
Bevor Besucher den Erfassungsbereich betreten, müssen sie durch ein gut sichtbares Schild auf die Kamera hingewiesen werden.
Das Nachbargrundstück oder ein öffentlicher Zugangsweg darf keinesfalls erfasst werden.
Steht das eigene Fahrzeug frei zugänglich auf dem Privatgrundstück und wird dort überwacht, weil es schon mehrfach aufgebrochen wurde, so könnte es hier Ärger geben.
Schwenkbare Kameras mit Fernsteuerung sind auch immer kritisch zu betrachten, da sie im Bedarfsfall auf andere Bereiche geschwenkt werden könnten.

Vorsicht auch bei Dummys!
Ob die Überwachungskamera tatsächlich angeschlossen wurde und technisch funktioniert, ob sie die Bilder aufzeichnet oder nur auf einen Monitor geschaltet ist, wie bei einem elektronischen Türspion, spielt keine Rolle.
Die Rechtsprechung macht bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts keine Unterschiede, denn auch eine Attrappe vermittelt bereits das Gefühl, beobachtet zu werden.

Bitte beachten Sie hierfür auch diesen Artikel

Hier können Sie sich unsere Hinweisschilder zur Kameraüberwachung kostenlos selbst ausdrucken.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.



Fröhliche Weihnachten!

Verehrte Kunden!

An dieser Stelle wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Treue und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken!
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein fröhliches und besinnliches Weihnachtsfest!

Ihre Sicherheitsprofis