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Alles, was Sie schon immer über Lockpicking wissen wollten
Sie interessieren sich für zerstörungsfreie Öffnungstechniken von Schließzylindern? Dann schauen Sie hier einmal rein:
Sperrfreunde der Schließtechnik
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Maßblatt für Mehrfachverriegelung (MFV) / Multiriegelschlösser
Die Einsteckschlösser mit Mehrfachverriegelungen (häufig auch als Multiriegelschlösser bezeichnet) unterliegen keiner standarisierten Fertigung und keiner DIN-Norm, fast jeder Hersteller kocht hier sein eigenes Süppchen.
Es existiert mittlerweile eine kaum noch überschaubare Anzahl unterschiedlicher Bauarten und Ausführungen, einen passenden Ersatz zu finden ist oft nicht möglich.
Es kommt noch erschwerend hinzu, das einige Hersteller heute insolvent sind oder das die Schlösser teilweise seit Jahren nicht mehr produziert werden und ein Original-Ersatzschloß nicht mehr verfügbar ist.
Einige Hersteller bieten für solche Zwecke spezielle Reparaturschlösser an, die man dann alternativ einsetzen kann. Diese Mehrfachverriegelungen passen meistens nicht perfekt und stellen daher immer einen Kompromiss dar.
Die nachfolgenden Maßblätter sollen Ihnen dabei helfen, alle relevanten Maße, die man für eine Bestellung benötigt, zu erfassen. Mit diesen Maßen ist es in den meisten Fällen möglich einen passenden Ersatz zu finden.
Bitte bedenken Sie dabei, das die Maße vom Hauptschloß immer zusätzlich auch mit angegeben werden müssen.
Riegeltyp und Stulp bitte nur ankreuzen.
Achtung: Sämtliche Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt!
Jegliche Veränderung und Verbreitung sind unzulässig und werden gemäß § 97 UrhG geahndet!
Maßblatt MFV mit 3-fach-Verriegelung (als *pdf)
Maßblatt MFV mit 5-fach-Verriegelung (als *pdf)
Maßblatt MFV für Hauptschloß (als *pdf)
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Urlaubszeit = Einbruchzeit
In ein paar Wochen beginnt in Deutschland wieder die Urlaubszeit.
Während Sie noch zu Hause in aller Ruhe Ihre Koffer mit den Reiseutensilien packen, legen die Einbrecher bereits ihre Öffnungswerkzeuge bereit. Das die Zeiten nicht besser werden zeigt uns auch die aktuelle Kriminalstatistik
Bitte bedenken Sie: Aufgrund der vielen Einbrüche und Einbruchversuche haben wir stets viel zu tun und bereits jetzt schon gewisse Vorlaufzeiten. Sicherheitstechnik muss sorgfältig projektiert und geplant sein und die Produkte müssen auf das jeweilige Objekt perfekt abgestimmt werden. Manche Artikel müssen sogar individuell angefertigt werden und haben etwas Lieferzeit.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und lassen Sie Ihr Heim vernünftig vom Fachmann absichern.
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Warum nicht mal etwas Sicherheit schenken?
Eine gute Gelegenheit für ein vernünftiges Geschenk findet sich immer. Ob ein Fahrradschloß, eine Geldkassette oder ein neuer sicherer Schließzylinder -daran erinnert man sich noch viele Jahre!
Und wer ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, verschenkt einfach einen Gutschein, bei uns findet man immer etwas passendes.
Die DIN 14677 wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA Brandmelde- und Feueralarmanlagen des FNFW ausgearbeitet.
Sie dient dazu, das elektrisch gesteuerte Feststellanlagen an selbstschließenden Feuerschutztüren im Brandfall stets zuverlässig funktionieren und bildet eine Grundlage für Betreiber und Instandhalter für die Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz- / Rauchabschlüsse.
Die Maßnahmen zur Instandhaltung sollen sicherstellen, das über die gesamte Nutzungsdauer die einwandfreie Betriebsbereitschaft aufrecht erhalten wird.
Eine dokumentierte Abnahmeprüfung ist bei Feststellanlagen bauaufsichtlich vorgeschrieben
– Instandhaltung
Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung einer Feststellanlage.
Die DIN 14677 gibt die zeitlichen Intervalle wie auch die benötigte Qualifikation für die Umsetzung der Maßnahmen vor.
– Feste Termine zum Austausch von Rauchschutzmeldern
Es wird ein fester Zyklus zum Austausch für Rauch-/Brandmeldern festgesetzt.
Damit die Feststellanlagen immer funktionsfähig und betriebsbereit sind, wurden festgeschriebene Intervalle für Austausch nötig.
– Kompetenznachweis
Die DIN 14677 legt fest, wer die Instandhaltung einer Feststellanlage vornehmen darf.
Der Instandhalter muss gemäß der Norm eine zertifizierte „Fachkraft für Feststellanlagen“ sein und einen entsprechenden Kompetenznachweis erbringen.
Neben den Instandhaltungsvorgaben der Hersteller ist es erforderlich (Kompetenznachweis), dass diese Person auch eine Elektrofachkaft nach VDE 1000-10 sein muss.
– Kommentar vom Fachmann
Rund 3/4 aller derzeit montierten Feststellanlagen unterliegen keiner regelmäßigen Wartung.
Hier lauert ein hohes Gefahrenpotenzial, denn somit gibt es sehr viele veraltete Systeme und solche, die nur nur noch bedingt oder überhaupt nicht mehr funktionieren.
Dieser Leichtsinn kann dazu führen, dass Menschenleben unnötig einer Gefahr ausgesetzt werden und Sachwerte nicht mehr zuverlässig geschützt werden.
Feststellanlagen für Brandabschlüsse (Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Roll- und Schiebetore), sind eine (lebens-)wichtige Komponente im Gebäude!
Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie Ihre Feststellanlagen überprüfen und Warten!
Als kompetenter Fachbetrieb sind wir berechtigt diese Wartungen für Sie durchzuführen und zu dokumentieren.
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PSK) 2012 zeigt einen deutlichen Anstieg der Wohnungseinbrüche!
Die aktuelle PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) für das Jahr 2012 zeigt einen deutlichen Anstieg an durchgeführten Wohnungseinbrüchen und Einbruchsversuchen.
Die Erhöhung beträgt gegenüber 2011 fast 9%, insgesamt wurden im vergangenen Jahr 144.177 strafbare Delikte zur Anzeige gebracht.
Vergleicht man die Zahlen mit den ermittelten Werten aus dem Jahr 2006, so würde dies eine Steigerung von 37% bedeuten. Zusätzlich kommen alleine für das Jahr 2012 noch 85.061 Einbrüche in Garagen, Waschräumen, Dachböden, und Kellerräumen hinzu, die weitere Tendenz ist drastisch steigend.
Das die Einbrecher dabei immer dreister werden und vermehrt am hellichten Tag zuschlagen, sollte uns zu denken geben. Derzeit werden rund 25% aller Objekte tagsüber angegriffen.
Die Kriminalstatistik der Polizei erfasst alle bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten, inklusive der strafbaren Versuche (ohne Verkehrsdelikte). Sie wird vom Bundeskriminalamt erstellt und basiert auf den Daten der Landeskriminalämter.
Hier: PKS-Infoflyer
Hier: PKS-Kurzfassung
(Quelle:Bundeskriminalamt – www.bka.de)
Aus der Kriminalstatistik kann man aber auch erkennen, das hochwertige Sicherheitstechnik wirkungsvoll die Angriffe auf ein Objekt abwehren können. An modernen mechanischen und elektronischen Sicherungen für Türen und Fenster scheitern ca. 40% aller Einbruchversuche. Rechtzeitig Vorsorge zu treffen macht also Sinn!
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist, informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei Ihrer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
Gerne stehen auch wir Ihnen kostenlos beratend zur Seite, wenn es um Fragen zur Hausabsicherung geht, mechanisch wie elektronisch -fordern Sie uns!
Hier gehts weiter zu Ihrem persönlichen Sicherheits-Check
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Immer mehr Wohnungseinbrüche -wird eine Gebäudesicherung künftig vom Staat subventioniert?
Die Statistiken sprechen eine klare Sprache, die Einbrüche in Deutschland häufen sich und die Tendenz geht weiter nach oben.
Was rund um das Thema Energiesparen und Wärmedämmung so gut geklappt hat, sollte doch auch bei Einbruchschutz funktionieren.
Die Standards des VdS (Verband der Sachversicherer) sind schon lange bekannt und die entsprechenden Normen existieren ebenso bereits seit vielen Jahren. Was wir nun brauchen, um die Gebäude sicherer zu machen, sind nur noch gesetzlich geregelte Mindestanforderungen in den Bauvorschriften.
Endlich haben das auch unsere Politiker bemerkt und nehmen sich dieser wichtigen Sache an.
Volker Kauder gestern im Interview zur BILD-Zeitung: „Wir müssen unsere Häuser einbruchssicher machen und der Staat muss das finanzieren“
Lesen Sie auch hierzu das Bild Interview mit Volker Kauder
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Rauchmelder: Prüfung + Wartung
Seit geraumer Zeit besteht in Deutschland die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Wohnräumen, die jedoch in jedem Bundesland etwas anders geregelt ist.
Dennoch sind auch nach dem Einbau von Rauchmeldern immer noch diverse Fragen offen, die wichtigsten möchten wir Ihnen hier beantworten.
1. Gibt es eine Wartungspflicht für Rauchmelder?
Ja. Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders festgelegt.
2. Wie oft muss ein Rauchmelder geprüft und gewartet werden?
Es ist in allen Bundesländern, wo Rauchmelder vorgeschrieben sind, eine jährliche Funktionsprüfung erforderlich.
3. Was muß geprüft werden?
Es muss eine Sichtprüfung und eine Alarmprüfung gemäß DIN 14676 durchgeführt werden.
4. Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?
Die Verantwortung obliegt meist dem Eigentümer. Details und ggf. Ausnahmen finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung
rauchmelder-lebensretter.de
5. Wer darf die Prüfung durchführen?
Für die Wartung und Prüfung von Rauchmeldern gibt es derzeit noch keine spezielle Zertifizierung, Jedermann darf momentan noch eine Wartung und Prüfung vornehmen.
7. Wie muss geprüft werden?
An jedem Rauchwarnmelder ist ein spezieller Prüftaster angebracht, wird er gedrückt muss das Warnsignal ertönen. Die Melder dürfen nicht mit Farbe überstrichen sein und die Öffnungen für den Raucheintritt müssen frei sein.
Funktioniert dies nicht, ist der Melder in Stand zu setzen (Batteriewechsel) oder auszutauschen.
Zu der Funktionsprüfung nach DIN 14676 gehört auch eine entsprechende Sichtprüfung dazu. Hierbei werden äußerlich sichtbare Schäden lokalisiert. Ferner wird überprüft, ob der Montageort noch der Norm entspricht.
8. Wie werden Rauchmelder gepflegt?
Der Rauchmelder bedarf keiner Pflege oder speziellen Reinigung. Befolgen Sie die Hinweise der Hersteller in der Bedienungsanleitung.
9. Gibt es einen Hinweis, ob ein Rauchwarnmelder in seiner Funktion eingeschränkt ist?
Einige Geräte am Markt bieten eine optische oder akustische Störungsanzeige, die Ihnen signalisiert, ob eine Störung oder Verschmutzung signalisiert. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben.
10. Wer protokolliert die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder?
Es gibt momentan keine rechtlich verbindliche Gesetzesgrundlage. Wird die Prüfung von einem Facherrichterunternehmen durchgeführt, dienen Prüfbericht oder Rechnung als rechtssichere Dokumentation.
Es ist daher empfehlenswert für die jährlichen Wartungsarbeiten ein Fachunternehmen zu beauftragen.
11. Wie lange funktioniert ein Rauchwarnmelder einwandfrei?
Wir empfehlen Ihnen, die Rauchschutzmelder spätestens nach maximal 10 Jahren auszutauschen. Danach ist eine zuverlässige und sichere Detektion nicht mehr zu 100% gewährleistet. Dies ist unabhängig von der Stromversorgung / Batterieart.
Hier finden Sie weitere Informationen