Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Sportschützen und Jäger aufgepasst!
Es gelten neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen.

Alle Waffenschränke, welche noch den alten Sicherheitsstufen A, B, etc., entsprechen, haben ab sofort keine mehr Gültigkeit mehr!
Diese Behältnisse können nur noch für erlaubnisfreie Waffen, wie beispielsweise Schreckschuss-, Reizgas-, Druckluft-, Signalwaffen, usw., sowie Munition, verwendet werden.

Seit der neuen Gesetzesänderung dürfen sämtliche Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz unter eine Erlaubnispflicht fallen, nur noch in Waffenschränken mit mindestens Widerstandsgrad 0 (nach DIN EN 1143-1) oder höher, aufbewahrt werden.

Wir empfehlen unseren Kunden schon seit vielen Jahren, nach Möglichkeit nur noch Schränke nach Widerstandsgrad 0, besser I oder höher einzusetzen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich von Tresoröffnungen, wissen wir sehr gut, wovon wir sprechen.

Hier ein kurzer Überblick:

Widerstandsgrad 0 / nach DIN EN 1143-1
Bis maximal 5 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg
Bis maximal 10 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad I nach DIN EN 1143-1
Kurzwaffen unbegrenzt, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Zusätzlich muß der Schrank von einer für den „Geldschrank- und Tresorbau“ akkreditierten Stelle aus dem europäischen Wirtschaftsraum zertifiziert sein, wie beispielsweise von der ECB-S / European Certification Body GmbH in Frankfurt am Main.
Diese Zertifizierung ist an einem Typenschild aus Metall auf der Innenseite der Schranktür dokumentiert.
Die Kennzeichnung nach DIN EN1143-1 und  die Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 sind hierbei zu beachten.


Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihre Partner in Sachen Sicherheit



Beratung oder Projektierung?

Beratung oder Projektierung?

Ist das nicht daselbe?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurz und verständlich die Unterschiede zwischen einer kostenlosen Sicherheitsberatung und einer kostenpflichtigen Projektierung erläutern.

Die Beratung.

Am Anfang steht immer ein Informationsgespräch, telefonisch oder in unserem Ladengeschäft, damit wir uns ein erstes Bild von der Situation des abzusichernden Objektes machen können.
Als zweiten Schritt starten wir dann in der Regel direkt vor Ort mit einer ausführlichen Schwachstellen-Analyse.
Hierbei ermitteln wir alle erforderlichen Maße und legen unsere Vorgaben für die Montage fest.

Mit den gewonnen Erkenntnissen beraten wir Sie anschließend erneut und definieren gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen an Ihre Sicherheit und legen den Level des Einbruchschutzes fest.
Außerdem erarbeiten wir die Realisierungsmöglichkeiten, mit welchen finanziellen Mitteln wir das Gebäude optimieren können. Ihre Anforderungen und Bedürfnisse stehen dabei stets im Mittelpunkt unseres Gesprächs.
Zum Abschluß erhalten Sie dann in wenigen Tagen ein individuelles Angebot von uns.

Anmerkung:
Unsere „kostenlose“ Sicherheitsberatung sollte nicht dazu dienen, das wir den unerfahrenen Heimwerker mit unseren Tipps und Kniffen bei der Montage von Sicherheitsprodukten unterrichten.
Denn wenn wir unseren Kunden diesen Aufwand auch nicht weiter berechnen, so entstehen uns selbstverständlich Kosten -Zeit ist ja bekanntlich Geld.
Kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt würde seine Beratungen kostenlos durchführen, im Handwerk ist dies jedoch so üblich.
Daher ist es natürlich immer unser angestrebtes Ziel, das der Kunde die Produkte im Anschluss bei uns erwirbt und nach Möglichkeit durch unser Unternehmen fachgerecht montieren lässt.

Sie werden sicher verstehen, das wir nicht der kostenlose Servicepoint für die Käufergruppe im Baumarkt oder aus dem Internet sein wollen.

Die Beratung erfolgt also für Sie kostenlos und ist völlig unverbindlich!
Wohnen Sie außerhalb von dem Ort, in dem sich unsere Ladengeschäfte befinden, so werden Ihnen natürlich nur die anfallenden die Fahrtkosten berechnet.

Kommen wir zur nächsten Stufe:
Die Projektierung.

Eine Projektierung beinhaltet alle vorherigen Dienstleistungen, geht jedoch in der Sache noch einige Schritte weiter.

Eine gute Planung des Projektes sichert Ihnen die maximale Sicherheit unter der Einhaltung von Vorgaben, Kosten und Zeit.

In einem Strategiegespräch erläutern wir Ihnen im Dialog die einzelnen Produkte, unterbreiten fundierte Lösungsvorschläge und garantieren eine transparente und verständliche Präsentation.

In unserer Arbeit steckt das know-how von über drei Jahrzehnten und dieses praxisorientierte Wissen fließt natürlich in unsere Planungen mit ein.

Bei einer Projektierung können Sie über sämtliche Planungsunterlagen von uns verfügen und Sie erhalten auf Wunsch alle Dokumentationen, Schließpläne, Schlüssellisten, Verlegungspläne für das Kabelnetz, exakte Einbaupositionen und ausführliche Produkt- und Montagehinweise.

All diese detaillierten Informationen können Sie dann frei für sich verwenden und dürfen diese auch an Dritte weitergeben.

Die Dokumentationen können Ihnen eine wertvolle Hilfe bei der Montage in Eigenleistung sein und können zur Vermeidung von teuren Planungs- und Montagefehlern beitragen.

Sie können Ihnen aber auch bei der Montage durch eine Fremdfirma gute Dienste leisten, um beispielsweise Pfusch und Murks aufzudecken.
Bei allen Problemen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und lassen Sie nicht im Regen stehen.

Diese Projektierungen sind eine kostenpflichtige Dienstleistung!

Das Ziel unserer Arbeit ist in jedem Falle die Erstellung eines individuellen Konzepts zur optimalen Gebäudeabsicherung.

Jedes Objekt ist einzigartig und wird von uns mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt.

Bedenken Sie: Es ist immer gut, wenn man von Anfang an einen erfahrenen und vertrauensvollen Partner an seiner Seite hat.



Pressemeldung „Nicht bei mir!“: Einbruchschutz für Mieter und Vermieter

Pressemeldung „Nicht bei mir!“: Einbruchschutz für Mieter und Vermieter

Einbruchschutz – ein gemeinsames Thema für Mieter und Vermieter

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland bleibt weiterhin hoch
Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete und schützt sich kaum gegen Einbrüche
Die Pflichten des Vermieters gehen über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren nicht hinaus, weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters
Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen Einbrecher …

…hier können Sie den Artikel weiterlesen

 



DOM ix TwinStar – zwei Rollen, doppelte Sicherheit

DOM ix TwinStar – zwei Rollen, doppelte Sicherheit



dormakaba clever – Zutrittskontrolle, die zu Ihnen passt

dormakaba clever – Zutrittskontrolle, die zu Ihnen passt



Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Achtung: Änderung des Waffengesetzes ab Juni 2017

Am 18.05.2017 wurden vom Deutschen Bundestag einige Änderungen des Waffengesetzes beschlossen, dem der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt hat.

Für alle Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenbesitzer, usw. ändern sich künftig die Vorschriften zur Aufbewahrung von Kurz- und Langwaffen.

Bisher waren einfache Waffenschränke nach der alten Sicherheitsstufe A und B (nach VDMA 24992) ausreichend.
Entsprechend den Vorschriften nach dem neuen Waffengesetz, werden nur noch höherwertige Waffenschränke akzeptiert, die mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen.

Achtung: Es gibt einen Besitzstandsschutz!
Wer bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B nutzt, darf diesen Schrank auch nach der Gesetzesänderung weiter verwenden.
Diese Regelung soll auch für alle neu erworbenen Waffen gelten, wenn die Kapazität des alten Schrankes ausreicht.

Wer sich also, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, einen Waffenschrank anschaffen und dabei bares Geld sparen möchte, der sollte nicht mehr lange warten.
Er kann jetzt noch zu den preiswerteren Modellen nach der Sicherheitsstufe A oder B greifen, denn entscheidend ist hierbei nur das Kaufdatum.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss der Schrank den neuen Normen entsprechen, der Stichtag ist hierbei die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Es ist davon auszugehen, das dies in den nächsten Wochen erfolgen wird.

Decken Sie Ihren Bedarf und bestellen Sie also jetzt noch rechtzeitig Ihren Waffenschrank!
Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung



Urlaubszeit = Einbruchszeit

Urlaubszeit = Einbruchszeit

Ist Ihr Objekt ausreichend abgesichert?
Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie rechtzeitig vor dem Urlaub noch einen Sicherheits-Check durchführen!



02.05.2017 SPIEGEL TV – Reportage

02.05.2017 SPIEGEL TV – Reportage
23:10 – 00:05h
SAT.1 / Reportage, 55 Min.

Tatort: Zuhause – wie schütze ich mich gegen Einbrecher?

Alle drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen!
Die SPIEGEL TV Reportage macht den großen Einbruchstest und zeigt dabei nicht nur, wie verblüffend schnell Eindringlinge Fenster und Türen überwinden können, sondern auch, was die Betroffenen dagegen tun können.