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Urlaubszeit = Einbruchszeit
Es ist kein Geheimnis: Alle paar Minuten wird irgendwo in Deutschland eingebrochen!
Besonders kritisch ist die Urlaubszeit, wenn Deutschland auf Reisen geht.
Nach den aktuellen polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS 2013) wird seit Jahren eine steigende Tendenz verzeichnet und eine Wende scheint nicht in Sicht.
Die Täter werden dabei immer dreister und scheuen sich auch nicht mehr, die Einbrüche tagsüber zu begehen.
Neben der gestiegenen Anzahl von Einbrüchen, sind jedoch auch die Schadenssummen pro Einbruch gestiegen, da die Elemente mit mehr Gewalt angegriffen werden.
Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, aufgehebelte Türen und Fenster, zertrümmerte Glasscheiben, aufgebrochene Schränke, sind die Regel.
Besonders bitter ist danach immer der entstandene Schaden.
Während sich ein Bargeld, das Smartphone oder Modeschmuck noch gut ersetzen lassen, so sind ideelle Werte, wie z. B. Erb- und Sammlerstücke doch meistens für immer verloren.
Auch wenn der finanzielle Schaden zum größten Teil von der Versicherung reguliert wird, so bleibt oft nur die Erinnerung.
Dazu kommt noch das verorengegangene Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit der eigenen Wohnung, nach dem fremde Personen jeden Schrank durchwühlt haben.
Viele Opfer haben mit psychischen Problemen zu kämpfen, sie sind über den Eingriff in die Intimsphäre geschockt und über Jahre hinweg traumatisiert.
Oft reichen schon sehr einfache Maßnahmen aus, um einen Einbruch wirksam zu verhindern.
Informieren Sie sich, wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um den Einbruchschutz!
Hier gehts weiter zu Ihrem persönlichen Sicherheits-Check
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Aktuelle Einbruchszahlen 2013
Im Süden Deutschlands erheblicher Anstieg, im Norden leichte Rückgänge.
Wohnungseinbrüche entwickeln sich immer mehr zum Problem in Deutschland, vor allem Einbrüche am Tag nehmen zu. Dies zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die hohe Anzahl der gescheiterten Einbrüche allerdings lässt hoffen: Sicherheitstechnik zeigt Wirkung.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
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Warnhinweise für Alarm- und Videosysteme
Der gewerbliche Betreiber einer Videoüberwachung, die im öffentlichen Bereich, z. B. an Tankstellen oder auf Betriebsgrundstücken und speziellen Sicherheitszonen installiert wurde, muss gut ersichtlich darauf hinweisen. Der Hinweis muss von der gewählten Farbe und von der Größe her sofort gut sichtbar sein.
Aber auch auf frei zugänglichen Privatgrundstücken ist eine Überwachung gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Vorlagen mit dem Kamerasymbol entspricht dem § 6b BDSG Abs. 2, der die Zulässigkeit und Erkennbarkeit einer Videoüberwachung regelt und sorgt hier für Eindeutigkeit.
Außerdem haben wir auch einen Warnhinweise für Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen Größen erstellt.
Solche Hinweise helfen bei der Vorbeugung von Straftaten und haben so manchen Einbrecher bereits vor der Tat verschreckt.
Die Warnhinweise kann man sich einfach downloaden und selbst ausdrucken -kostenlos.
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Deutschland, das Paradies für Einbrecher
Der Staat kann das Eigentum der Bürger kaum noch schützen.
In Bonn schlagen die Täter bei Wohnungseinbrüchen am häufigsten zu.
Betroffene suchen immer öfter Sicherheit bei privaten Wachdiensten.
Marita Falkenberg hat aufgerüstet.
Sie öffnet ihre weiße Wohnungstür im ersten Stock, und dreht den Schlüssel im Schloss.
Glänzende, dünne Stahlstifte erscheinen seitlich im Türblatt, ein spezieller Einbruchschutz.
„Der Bauleiter sagte mir, Sie müssen sich doch jetzt…
weiterlesen in Die Welt online.
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Unbedingt beachten: Datenschutz bei Video-Überwachungsanlagen
Es ist sehr ärgerlich, wenn schon wieder das Auto zerkratzt wurde, derselbe Hund fast täglich am Gartenzaun etwas Unschönes hinterlassen hat oder fremde Personen auf dem Grundstück herumschleichen.
So mancher Bürger hat auch einfach nur Angst vor unliebsamen Besuchern und möchte sein Anwesen vor Einbrechern schützen.
Schnell hat man also die Nase voll und kauft sich „mal eben“ eine einfache Kamera mit Aufzeichnungsgerät im Internet. Man installiert das System dann selbst am eigenen Haus, ohne sich über eventuelle Folgen noch weitere Gedanken darum zu machen.
Einmal ganz abgesehen davon, das diese Billigprodukte meist den Zweck einer echten Video-Überwachung nicht erfüllen, weil man den Täter nachts meist nur schemenhaft erkennen kann, so gibt es auch noch andere handfeste Gründe, warum man sich besser gleich von einem erfahrenen Fachmann beraten lassen sollte.
Achtung!
Neben der technischen Seite, gibt es nämlich auch eine Rechtliche, die es unbedingt zu beachten gilt.
So mancher brave Bürger musste seine Kameras nach kurzer Zeit wieder abmontieren, weil er die entsprechenden Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten hat.
Bevor man also Ärger mit seinen Nachbarn bekommt, weil dieser sich genötigt, überwacht und beobachtet fühlt, sollte man sich also unbedingt über die geltende Rechtslage informieren.
Die Verletzung der Intimsphäre ist ein Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien und kann im Einzelfall mit ziemlich empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Richtlinien für Datenschutz sind in jedem Bundesland etwas anders geregelt, die wichtigsten Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links beim
sowie beim
Ebenso können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Wohnort wenden oder Sie fragen einfach uns, wir kennen uns damit aus.
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Staatliche Förderung für Einbruchschutz in NRW
Im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Nordrhein-Westfalen hat man auf die enorme Zunahme der Einbruchsdelikte endlich reagiert.
Die Installation von Sicherheitstechnik gegen Einbruch wird nun staatlich gefördert!
Infos dazu hier: Landeskriminalamt NRW.
Die Förderung beinhaltet ein zinsgünstiges Darlehen mit nur 1% Effektivzins bis zu max. 50% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch € 1.500,- bis maximal € 15.000,- für jede Wohnung, bzw. jedes Haus.
Sämtliche direkten Investitionen zum Einbruchschutz werden dabei staatlich gefördert, völlig unabhängig davon, ob mechanische oder elektronische Sicherungen eingebaut werden.
Die Förderung gilt für Jedermann, unabhängig von Einkommen und finanzieller Situation.
Weitere Informationen zu den für Ihren Wohnort zuständigen Bewilligungsbehörden finden Sie unter diesem Link
Bleibt nun nur noch zu hoffen, das die anderen Bundesländer diesem Vorbild folgen und nachziehen.
Die Förderung zur Abwehr von Einbrüchen ist ja schon länger ein Thema der Innenminister, im Gespräch waren auch schon ein Steuernachlass für Investitionen zum Einbruchschutz.
Es ist an der Zeit das die Politiker endlich reagieren und den Bürger unterstützen!
In Baden-Württemberg sind die Einbruchsdelikte innerhalb einen Jahres um 1/3 in die Höhe geschossen, in anderen Bundesländern sieht es nicht viel besser aus.
Schauen Sie sich hierzu auch die aktuelle Nachrichtensendung von gestern an:
N-TV-News vom 15.05.2014
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Neu: Elektronischer Türspion von BURG-WÄCHTER
Door eGuard DG 8100
Auch die Firma Burg-Wächter hat nun einen elektronischen Türspion in ihr Lieferprogramm aufgenommen.
Einbau in Türblätter von 38 bis 110 mm möglich
Weitwinkel von 100°
Lichtstarke hochauflösende Kamera
Farbmonitor 7,6 cm mit schneller Bildanzeige auf Knopfdruck
Einfache Selbstmontage Batteriebetrieb
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Videoüberwachung
Wir führen eine breite Palette an Videokomponenten!
Sie finden hier das gesamte Programm, von der einfachen analogen Überwachungskamera bis hin zu komplexen vernetzten digitalen Video-Überwachunssystemen.
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