Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2017

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2017

Deutlich weniger Straftaten – Aufklärungsquote auf Rekordhoch – Wohnungseinbruchdiebstahl und Straßenkriminalität weiter rückläufig!

15.02.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.

Die neue Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 ist erschienen.

Aber kann man sich auf diese Zahlen auch verlassen?

Wie sich das mit solchen Statistiken immer so verhält, lässt sich natürlich alles beschönigen und man kann sich auch selbst etwas vormachen.

Unsere Erfahrungen aus der Praxis, die wir bei der täglichen Bearbeitung von Einbruchschäden gewinnen konnten, zeigen da jedenfalls ein weniger positives Ergebnis.

Bei den Beratungsgesprächen mit unseren Kunden kristallisiert sich immer häufiger heraus, das die Bürger mittlerweile eher gefrustet und enttäuscht sind.
Viele haben nach dem Einbruch überhaupt keine Anzeige mehr bei der Polizei erstattet, denn die Aufklärungsquote scheint einfach zu gering.
Man rechnet sich kaum noch Chancen aus, sein gestohlenes Eigentum irgendwann wieder einmal zurückzubekommen.
Häufig flattert nach ein paar Monaten nur noch ein formloses Schreiben der Staatsanwaltschaft ins Haus, in dem mitgeteilt wird, das die Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt wurden.

Dazu kommt noch die Tatsache, das die Polizei wegen anhaltendem Personalmangel stets überlastet ist und man sich nicht den ganzen Tag zu Hause hinsetzen möchte, nur um auf die Beamten zu warten.

Wir haben bei unseren Beratungsgesprächen schon häufiger feststellen können, das immer mehr Bürger überhaupt keine Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl abgeschlossen haben. Einerseits sicher um Geld zu sparen, aber auch deshalb, weil die Versicherungen fast nie den vollen Schaden ersetzen. Besonders schwierig wird es bei Unterversicherung und wenn die Kaufbelege und Nachweise fehlen.

Es ist natürlich nur schwer einzuschätzen, wie sehr diese Punkte eine Statistik insgesamt beeinflussen können, aber das Einbrüche nicht mehr polizeilich gemeldet und somit auch nicht mehr statistisch erfasst werden, ist besonders in der letzten Zeit keine Seltenheit geworden.

Es mag durchaus sein, das die erfolgreich durchgeführten Einbrüche durch die vielen Präventionsmassnahmen der Bürger durchaus derzeit stagnieren oder gar etwas zurückgegangen sind, aber so genau weiß das eigentlich niemand. Wirklich vorstellen können wir uns das allerdings nicht. Unsere Polizeistationen sind permanent unterbesetzt und die Technik ist vielerorts völlig veraltet oder defekt. Nach den Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben die deutschen Polizisten in 2017 rund 22 Millionen Überstunden gemacht, ähnlich viele wie auch in 2016.
Dazu kommen neue Tätergruppen, wie beispielsweise die professionell organisierten Tschetschenischen Diebesbanden, die jetzt hier vermehrt aktiv wurden.

So wirklich überzeugen kann uns die neue Polizeiliche Kriminalstatistik also nicht.
Man sollte sich also im Innenministerium vielleicht nicht so sehr auf die breiten Schultern klopfen, wenn man die wahren Zahlen selbst nicht kennt.

Ihr Sicherheitsteam.



Newsletter: Einbruchschutz bei Hausbau und Renovierung


Newsletter: Einbruchschutz bei Hausbau und Renovierung
– Nicht nur ein Thema für Koalitionsverhandlungen

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD will das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ verstetigen
Die Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen soll auf Neubauten ausgeweitet werden
Im Frühling beginnt die Bau- und Renovierungszeit, Sicherheitstechnik lohnt sich, denn über 40 Prozent aller Einbrüche scheitern daran

Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ zu verstetigen. Von der Förderung sollen auch weiterhin Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter, besonders auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem soll die Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes auf den Neubau ausgeweitet werden.
Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ begrüßt diesen Vorstoß, denn kaum lassen sich die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings erahnen, steigt die Renovier- und Bau-Laune.
Bislang wird oft beim Renovieren auf Einbruchschutz aus Kostengründen verzichtet. Die Investition in mechanische oder elektronische Sicherheitstechnik lohnt sich aber: Nachweislich werden über 44 Prozent der Einbrüche durch vorhandene Schutzmaßnahmen verhindert.

Fördermittel und Zuschüsse

„Mit der voraussichtlichen Weiterführung der Zuschüsse zum Einbruchschutz setzt eine mögliche, neue Bundesregierung einen wichtigen Schritt nach vorne, wenn es um die Sicherheit von Häusern und Wohnungen der Bürger geht“, sagt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative „Nicht bei mir!“. „Bürger können und sollten den Einbruchschutz ernst und über Fördermittel selbst in die Hand nehmen“, so Rieche weiter.

Der Einbruchsschutz wird im Auftrag der Bundesregierung von der KfW-Bank gefördert.
Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.600 Euro. Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse.
Alle Beträge unter 1.000 Euro werden mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst, alle darüberhinausgehenden Beträge mit 10 Prozent. Private Eigentümer und Mieter können entsprechende Anträge einfach online im KfW-Portal einreichen.

Handwerkerkosten generell steuerlich absetzbar
Vermieter können sowohl Material- als auch Handwerkerkosten, die bei der Installation von Einbruchsicherungstechnik anfallen, steuerlich absetzen. Mieter können ebenfalls die Lohnkosten für den Einbau von Sicherheitsschlössern oder neuen Fenstern steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Finanzbehörde.

Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung.

Der Einbau von Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos.
Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Bauherren auf der Internetseite „Nicht bei mir“ herstellerneutral über Gefahren, sinnvolle Lösungen und aktive Gegenmaßnahmen.

Hier können auch direkte Ansprechpartner in der unmittelbaren Umgebung unter „Experte-finden“ gefunden werden. Mit Links zu polizeilichen Beratungsstellen, Versicherungen und anderen Institutionen dient die Internetseite als Kontaktplattform in Sachen Einbruchschutz.

Über „Nicht bei mir!“
„Nicht bei mir!“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden.
Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf.

„Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)

Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Anne Simgen
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
E-Mail: presse@nicht-bei-mir.de
Tel.: (030) 28 87 58-12
Fax: (030) 28 87 58-38



Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Aufbewahrung von Waffen -neue Gesetze

Sportschützen und Jäger aufgepasst!
Es gelten neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen.

Alle Waffenschränke, welche noch den alten Sicherheitsstufen A, B, etc., entsprechen, haben ab sofort keine mehr Gültigkeit mehr!
Diese Behältnisse können nur noch für erlaubnisfreie Waffen, wie beispielsweise Schreckschuss-, Reizgas-, Druckluft-, Signalwaffen, usw., sowie Munition, verwendet werden.

Seit der neuen Gesetzesänderung dürfen sämtliche Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz unter eine Erlaubnispflicht fallen, nur noch in Waffenschränken mit mindestens Widerstandsgrad 0 (nach DIN EN 1143-1) oder höher, aufbewahrt werden.

Wir empfehlen unseren Kunden schon seit vielen Jahren, nach Möglichkeit nur noch Schränke nach Widerstandsgrad 0, besser I oder höher einzusetzen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich von Tresoröffnungen, wissen wir sehr gut, wovon wir sprechen.

Hier ein kurzer Überblick:

Widerstandsgrad 0 / nach DIN EN 1143-1
Bis maximal 5 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 über 200 kg
Bis maximal 10 Kurzwaffen, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Widerstandsgrad I nach DIN EN 1143-1
Kurzwaffen unbegrenzt, Langwaffen unbegrenzt, Munition

Zusätzlich muß der Schrank von einer für den „Geldschrank- und Tresorbau“ akkreditierten Stelle aus dem europäischen Wirtschaftsraum zertifiziert sein, wie beispielsweise von der ECB-S / European Certification Body GmbH in Frankfurt am Main.
Diese Zertifizierung ist an einem Typenschild aus Metall auf der Innenseite der Schranktür dokumentiert.
Die Kennzeichnung nach DIN EN1143-1 und  die Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 sind hierbei zu beachten.


Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihre Partner in Sachen Sicherheit



29.10.2017 -Tag des Einbruchschutzes

Pressemitteilung zum Tag des Einbruchschutzes.

Erhöhte Einbruchgefahr in Herbst- und Wintermonaten
In der dunklen Jahreszeit steigen die Einbruchszahlen, denn Einbrecher schätzen die frühe Dämmerung für ihre Beutezüge

Mechanische und elektronische Sicherheitstechnik sowie das richtige Verhalten bieten wirkungsvollen Schutz

Mit dem Einsetzen der dunklen Jahreszeit steigt die Einbruchgefahr enorm: Einbrecher nutzen am liebsten die Herbst- und Wintermonate von Oktober bis Februar, da es in dieser Zeit früher dunkel wird. An Haus- und Wohnungsbeleuchtung lässt sich nämlich leicht erkennen, ob jemand zu Hause ist. Die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchsschutz „Nicht bei mir!” empfiehlt deshalb die Einhaltung einfacher Verhaltensregeln und die gezielte Anschaffung von Sicherheitstechnik, um einem Einbruch vorzubeugen. Denn Sicherheitstechnik wirkt: Bereits 44 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern daran.

Wachsam bleiben und gezielte Maßnahmen treffen
Heutzutage lässt sich das „Smart Home“, das intelligente Zuhause, bereits durch Apps auf dem Handy fernsteuern. Um Einbrüchen vorzubeugen muss es aber gar nicht so kompliziert sein: So sind zum Beispiel Zeitschaltuhren geeignet, um die Anwesenheit in der Wohnung zu simulieren. Auch bei kurzer Abwesenheit sollte man nie vergessen, die Fenster zu schließen und die Haustür ordentlich zu verriegeln.

Neben dem richtigen Verhalten helfen weitere Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise verstärkte Schlösser und Fensterbeschläge sowie Bewegungsmelder und Alarmanlagen, um die eigenen vier Wände in der dunklen Jahreszeit sicher zu machen. Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!” betont: „Wir raten zu mechanischen Sicherungen, die einen Einbruch erschweren und verlangsamen und zur elektronischen Sicherheitstechnik, die den Täter entdeckt und abschreckt, denn Einbrecher ziehen die schnelle Beute vor.“

Tag des Einbruchschutzes 2017 informiert bundesweit
Einfamilienhäuser, zum Beispiel am Stadtrand, gelten als besonders gefährdet. Einbrecher bevorzugen Terrassentüren oder Fenster, aber auch Garagen, Keller und Lichtschächte, um ins Haus zu gelangen. Diese müssen deshalb besonders geschützt werden. Doch auch für Wohnungen in Mehrfamilienhäuser gilt, dass von außen leicht erreichbare Bereiche und natürlich Wohnungstüren, gegen Einbruch gesichert werden müssen.

Am 29. Oktober 2017 findet pünktlich zur Umstellung auf die Winterzeit wieder der bundesweite Tag des Einbruchschutzes statt. An diesem Aktionstag informieren Polizei und Sicherheitsunternehmen, wie man sich am besten vor Einbrüchen schützen kann. Mehr Informationen finden Sie auf www.k-einbruch.de

Installation vom Fachmann ratsam
Effektive Einbruchschutzmaßnahmen sollten immer vom Experten geplant und installiert werden. Als zentrale Anlaufstelle für erste Informationen zum Thema Einbruchschutz dienen die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, sowie die Internetseite der Initiative für aktiven Einbruchschutz unter www.nicht-bei-mir.de. Bürgerinnen und Bürger können sich dort umfassend informieren und qualifizierte Sicherheitsunternehmen finden.

„Nicht bei mir!“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz.
Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Tobias Enke
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
Web: www.nicht-bei-mir.de

 



Einbruchschutz – Gefahrenzonen an Haus und Wohnung



Einbruchschutz – Sagen Sie „Nicht bei mir!“ zu Einbrechern



Einbruchschutz – Mechanische Sicherung an Türen



Einbruchschutz – Das richtige Verhalten zählt